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Bei Eigenmietwertbesteuerung in den sauren Apfel beissen

30. Mai 2022

Das Verwaltungsgerichtsurteil verpflichtet den Kanton Aargau zur Anpassung der Eigenmietwertbesteuerung auf mindestens 60%. Es bleibt daher nichts anderes übrigen, als in den sauren Apfel zu beissen und sich mit der Festlegung des Eigenmietwerts auf das Minimum von 60% einverstanden zu erklären. Ein höheres Eigenmietwertniveau zur Schaffung einer Härtefallregelung lehnt Die Mitte Aargau ab.

Der Traum vom Wohneigentum ist für viele schwer zu erfüllen. Die Mitte Aargau hält eine Steigerung von Wohneigentum als absolut erstrebenswert. Um Wohneigentum halten zu können, dürfen die steuerlichen Belastungen keine zusätzlichen Erschwernisse bilden. Die Mitte nimmt mit Bedauern zu Kenntnis, dass mit dem Verwaltungsgerichtsurteil vom 16. September 2020 der Kanton Aargau verpflichtet wurde, die Eigenmietwertbesteuerung und Vermögenssteuerwerte anzupassen. Die Aargauer Praxis steht offenbar im Widerspruch zum Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes (Art. 14 Abs. 1 StHG). Dies muss respektiert werden.

Gesetzeslage lässt bei 60% nur Zustimmung zu
Die Wahlmöglichkeiten bei der Vernehmlassung zur Anpassung des Schätzungswesens sind minimal. Da die Gesetzeslage bei der Eigenmietwertbesteuerung ein Minimum von 60 % der Marktmiete vorschreibt und keine Senkung zulässt, bleibt für Die Mitte Aargau nur die Möglichkeit, in den sauren Apfel zu beissen und sich mit der Festlegung auf das Minimum von 60% einverstanden zu erklären.

Erhöhung auf 70% nicht mit Solidarität vereinbar
Für Die Mitte Aargau ist eine Erhöhung auf 70%, um nötigenfalls eine Härtefallregelung einzuführen, nicht sinnvoll, da letztlich immer das Minimum zu 60% gesetzlich vorgeschrieben bleibt.

Unser Anspruch auf Solidarität findet in dieser Sachlage keine Anwendung. Die Schaffung einer Härtefallregelung brächte keine Linderung in Problemsituationen, führte hingegen aber zu Uneinigkeit und Administrativaufwand.
Andreas Meier
Nationalrat , Mitglied Parteivorstand | Die Mitte Aargau, Präsident | Die Mitte Zurzibiet

Mit der fünfjährigen Periodizität für Neuschätzung von Eigenmietwert und Vermögenswerten ist Die Mitte Aargau einverstanden.

Die dem Kanton und den Gemeinden durch die Erhöhung der Eigenmietwertbesteuerung zur Verfügung stehenden Mehreinnahmen von je ca. 60 Millionen sollen in geeigneter Form zur Attraktivitätssteigerung im Steuerwesen eingesetzt werden. Die Mitte ist gespannt auf die bevorstehende Steuerstrategie.

Sicher ist, dass sich Die Mitte für eine gerechte und sinnvolle Verwendung dieser zusätzlichen Steuereinnahmen einsetzen wird.
Alfons Paul Kaufmann
Grossrat, Fraktionspräsident, Mitglied Parteileitung | Die Mitte Aargau, Mitglied Parteivorstand | Die Mitte Aargau, Präsident | Die Mitte Bezirk Rheinfelden, Vizepräsident | Die Mitte Aargau

Vernehmlassungsantwort

Ansprechperson

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