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Nach Unwetterschäden rasche Baubewilligungsverfahren notwendig

19. Juli 2021

Schreiben Departement Bau, Verkehr, Umwelt

Während der letzten Tage und Wochen richteten diverse regionale Hagelzüge und anschliessender starker Dauerregen verheerende Schäden an Dächer und Häusern an. Besonders hart hat es die Bauern getroffen, deren Feldernten teilweise ganz vernichtet und die schützenden Dächer der Heustöcke durchlöchert wurden. Mangels Abdeckplanen oder fehlendem Reparaturmaterial wurde das bereits geerntete Heu nass und unbrauchbar. Viele Bauern wissen deshalb nicht, womit sie ihre Tiere über den Winter füttern sollen. Die Mitte Aargau behält sich die Einreichung einer dringlichen Motion vor, um die Baubewilligungen von betroffenen Bauernbetrieben rasch und unbürokratisch zu regeln.

In ländlichen Gegenden stehen die landwirtschaftlichen Liegenschaften und Stallungen oft ausserhalb der Bauzone. Mit einem Schreiben aus dem Departement BVU wurden die Bauabteilungen der Gemeinden hingewiesen, dass einzelne Ziegel ohne Bewilligung ersetzt werden dürfen, für ein grösserer Dachersatz mit gleichem Material und gleicher Farbe aber eine kantonale Baubewilligung benötigt wird. „Die Mitte Aargau empfindet diese Aussagen als schikanös gegenüber den Geschädigten. In unseren Augen gilt es, die Betroffenen so zu unterstützen, dass unbürokratisch und zeitnah Hilfe durch die Behörden geleistet werden kann“, so Grossrätin Franziska Stenico, Beinwil (Freiamt).

Verantwortung Unwetterbaubewilligungen an Gemeinden abgeben
Kantonale Baubewilligungen erfolgen meist erst nach mehreren Wochen oder Monaten. Noch länger dauert es bei Einsprachen gegen ein Sanierungsprojekt. Bei Unwetterschäden muss aber sofort gehandelt werden, um weitere Folgeschäden zu verhindern. Im Zeitungsartikel (AZ vom 17.06.2021) führt die zuständige Abteilungsleiterin BVU, Felicitas Siebert, aus, dass die Betroffenen mit Bildern und einem Beschrieb, was repariert werden muss, innerhalb weniger Stunden einen Entscheid des Kantons vorliegen hätten. Franziska Stenico: „Diese Aussage versetzt mich als Gemeinderätin und Pferdebesitzerin in einer kleinen betroffenen Landgemeinde in Staunen. Hat der Kanton genügend personelle Ressourcen, um diese Bilderanfragen zu beurteilen und zeitnah abzuarbeiten? Bleiben alle regulären Baugesuche vorübergehend auf der Strecke und werden zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet? Warum übergibt man die Verantwortung für diese Unwetterbewilligungen nicht an die zuständige kommunale Behörde? Die Verantwortlichen einer Gemeinde kennen die Bauten und Anlagen auch ausserhalb der Bauzone genau und können bürgerfreundlich und zeitnah vor Ort einen Augenschein nehmen. Aufgrund einer anschliessenden Baumeldung durch den Geschädigten könnte eine sofortige Bewilligung durch die Gemeindebehörde erfolgen.“

Aus Sicht der Die Mitte Aargau wäre dies eine aktive, niederschwellige Unterstützung der Betroffenen. Da aufgrund der Klimaveränderungen mit weiteren Unwettern gerechnet werden muss, braucht es zukünftig effizientere Lösungen. Die Mitte Aargau behält sich aus all diesen Überlegungen die Einreichung einer dringlichen Motion vor, denn insbesondere die stark betroffenen Bauernbetriebe ausserhalb der Bauzone brauchen eine unkomplizierte Lösung.

Artikel in der Aargauer Zeitung

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