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22. Juni 2021

Änderung des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF)

Die Mitte Aargau begrüsst die geplante Änderung des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF). Die neue Ausgestaltung der Schuldenbremse berücksichtigt die für Gemeindehaushalte und Unternehmen geltenden Bestimmungen. So soll künftig die Erfolgsrechnung die Finanzierungsrechnung ablösen. Durch die Neugestaltung des Lohnbeschlusses werden künftig langjährige Mitarbeiter gegenüber neu in die Verwaltung Eintretende nicht mehr benachteiligt. Die weiteren diversen Vereinfachungen und Optimierungen reduzieren den Verwaltungsaufwand.

Die Schuldenbremse ist das zentrale und wichtigste finanzpolitische Steuerungsinstrument, weshalb deren Verankerung auf Verfassungsebene die logische Folge ist. Das Prinzip der doppelten Schuldenbremse – der mittelfristige Haushaltsausgleich und die Begrenzung der Verschuldung – wird neu über die Steuerung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrechnung über 10 Jahre erreicht. Dies entspricht der gängigen Praxis für die Aargauer Gemeinden und der meisten übrigen Kantone.

Der Aufgaben und Finanzplan wird so ausgestaltet, dass über einen Zeitraum von 10 Jahren ein Selbstfinanzierungsgrad von 80-100% gewährleistet ist. In die Betrachtung fliessen die letzten fünf Rechnungsjahre, das laufende Rechnungsjahr sowie das zu beschliessende Budget und die Planjahre des Aufgaben- und Finanzplan (AFP) ein. Die mittelfristige Betrachtung sorgt für Kontinuität und Stabilität. Allerdings wird Die Mitte-Fraktion  die Entwicklung genau verfolgen und je nach Ergebnis mit den parlamentarischen Mitteln Einfluss nehmen.

Die heute bestehende Ausgleichsreserve wird durch eine neu zweckfreie finanzpolitische Reserve ersetzt. Diese liegt auch weiterhin in der Kompetenz des Grossen Rates und kann zum Beispiel für konjunkturelle Sondereffekte eingesetzt werden.

Die Anpassung des Lohnbeschlusses befürwortet Die Mitte Aargau.  „Künftig sollen neben der Mittel zur Pflege des Lohnsystems auch die Mittel für die Anpassung der Lohnsumme vom Grossen Rat beschlossen werden. Die Benachteiligung der langjährigen Mitarbeiter in ihrer Lohnentwicklung gegenüber Neueintretenden wird damit aufgehoben“, so Grossrat Roland Kuster.

Die diversen Verfahrensanpassungen und Optimierungen im Ratsbetrieb aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit sind ausdrücklich gewünscht und verschlanken die einschlägigen Prozesse und administrativen Aufwände.

Die Optimierung der finanzpolitischen Steuerung wirkt sich nur geringfügig auf die Entscheide der Regierung und des Grossen Rates aus. „Insgesamt führt die Revision jedoch zu mehr Handlungsspielraum mit gleichbleibender Kompetenzordnung zwischen Regierungsrat und Grossem Rat. Die Mitte-Fraktion begrüsst deshalb die geplante Änderung des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF)“, so Fraktionspräsident Alfons Paul Kaufmann.

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