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Auswirkungen des Quasilockdown auf das Gewerbe

15. Dezember 2020

Interpellation Andreas Meier, CVP, Klingnau (Sprecher), Alfons Paul Kaufmann, CVP, Wallbach, Dr. Adrian Schoop, FDP, Turgi, Manuel Kaspar, SVP, Oberkulm, Daniel Urech, SVP, Sins, und Roland Kuster, CVP, Wettingen, vom 15. Dezember 2020 betreffend Auswirkungen des Quasilockdown auf das Gewerbe

Text und Begründung:
Während der ersten Phase der Pandemie im Frühling wurden Gewerbetreibende aus verschiedenen Branchen durch die behördlich verfügten Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus, insbe-sondere die Schliessung der Geschäfte, in der Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit massiv ein-geschränkt oder sogar vollumfänglich behindert. Die daraus folgenden Ertragsausfälle konnten teilweise mit zinslosen Darlehen, Kurzarbeits- und Erwerbsersatzentschädigungen gelindert werden.

Die neu vom Bundesrat beschlossenen Schliessung von Restaurants, Bars, Museen, Bibliotheken, Läden, Märkten sowie Freizeit- und Sporteinrichtungen ab 19 Uhr sowie die drohenden weiteren Verschärfungen führen bei vielen Unternehmen zu noch grösseren finanziellen Einbussen. Dies gilt umso mehr, als viele Unternehmen, insbesondere solche in den Bereichen Gastronomie und Detail-handel, mit dem Weihnachtsgeschäft einen grossen Teil ihres Jahresumsatzes generieren. Es gilt nun, diesen unverschuldeten, einseitig gewisse Branchen treffenden Umsatzeinbussen, auflaufenden Fixkosten sowie Existenzängsten wirkungsvoll zu begegnen.

Vorliegend wird begrüsst, dass der Regierungsrat die von den Auswirkungen der Coronavirus-Pan-demie betroffenen Aargauer Unternehmen mit zusätzlich zu den vom Bund vorgesehenen Massnah-men unterstützen will. Ihnen sollen nach den Kriterien der bundesrätlichen Covid-19-Härtefallverordnung 125 Millionen Franken für rückzahlbare Darlehen, Bürgschaften/Garantien oder nicht rückzahlbare Beiträge zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls wird begrüsst, dass der Regierungsrat sich dazu bekennt hat, die finanziellen Mittel möglichst schnell und unbürokratisch an die von der Krise am meisten betroffenen Unternehmen auszubezahlen. Nur so können Konkurse, Geschäftsaufgaben und steigende Arbeitslosigkeit wirkungsvoll bekämpft werden.

Diese Massnahmen reichen aber nicht. Die neuesten Verschärfungen, das wegfallende Weihnachtsgeschäft und die bereits in diesem Jahr erlittenen finanziellen Einbussen sowie die Existenzängste lassen ein weiteres Handeln als dringend notwendig erscheinen. Insbesondere ist die Fixierung auf die 40 % Umsatzreduktion kritisch, da es Unternehmen gibt, welche trotz kleinerer Umsatzreduktion, aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils, in Existenznot geraten. Dabei spielen auch die Mieten / Pacht als wesentliche Kostenfaktoren bei KMU, eine wesentliche Rolle. Diesbezüglich wird nach dem Scheitern der entsprechenden Vorlage auf eidgenössischer Ebene ebenfalls Handlungsbedarf geor-tet (Model Basel-Landschaft). Auch zeitlich eingeschränkte Entlastungen sind hier bereits denkbar und sinnvoll (beispielsweise für die Lockdown-Monate sowie die nun kommende Zeit).

Die Verschärfung der Massnahmen, die Existenzängste durch die bestehenden und zusätzlich drohenden Umsatzausfälle in der Weihnachtszeit sowie die Ungewissheit über die nahe Zukunft lassen ein dringliches Handeln als notwendig erscheinen. Entsprechend ist auch vorliegende Interpellation als dringlich zu qualifizieren.

Entsprechend bittet er den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Erachtet der Regierungsrat die Auswirkungen der neusten Massnahmen (13. Dezember 2020) als alarmierend, damit das vorliegende Paket betreffend Härtefallmassnahmen nochmals verfeinert werden kann (z. B. durch Aufweichung der 40 % Klausel, anderen zeitlichen Grundlagen)?
  2. Sieht der Regierungsrat eine Möglichkeit – sofern das vorliegende Paket über 125 Millionen Fran-ken nach einer bestimmten Laufzeit noch nicht aufgebraucht ist – ein Zusatzprogramm aufzugleisen, bei welchem der gesprochene Betrag (ohne Bundesbeteiligung) auch mit tieferen Hürden direkt den am meisten betroffenen Unternehmen gewährt werden könnte?
  3. Ist für den Regierungsrat bei einem allfälligen Zusatzprogramm eine Orientierung an den Fixkos-ten der Gewerbebetreiben, an der individuellen Betroffenheit oder an weiteren Kriterien denkbar (und nicht abstellend auf einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent)?
  4. Prüft der Regierungsrat nach dem Scheitern des Geschäftsmietengesetz Möglichkeiten zur Umsetzung analog dem Basler Modell?
  5. Braucht es dazu eine eigene Gesetzgebung oder könnte dies in der aktuellen Beratung einfliessen?
  6. Welche weiteren Massnahmen sieht der Regierungsrat vor, damit die bereits gesprochenen finan-ziellen Mittel den betroffenen Unternehmen möglichst schnell zur Verfügung gestellt werden können?

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