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Auswirkungen Ablehnung Unternehmenssteuerreform (USR) III für den Wirtschaftsstandort Aargau und die Arbeitsplätze

9. März 2017

Interpellation der CVP-Fraktion (Sprecherin Marianne Binder-Keller, Baden) vom 7. März 2017 betreffend Auswirkungen Ablehnung Unternehmenssteuerreform (USR) III für den Wirtschaftsstandort Aargau und die Arbeitsplätze

Text und Begründung:
Die Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) wird die privilegierte Besteuerung von Holdinggesellschaften in der Schweiz nicht mehr akzeptieren. Auch nach der abgelehnten USR III werden wir unser Steuersystem anpassen müssen. Es geht dabei darum, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes für internationale Unternehmen zu erhalten. Das Nein zur USR III am 12. Februar 2017 kann auch im Aargau zu Minderein-nahmen führen, denn eine der Möglichkeiten, den Standort Aargau attraktiv zu halten, wären generelle Tarifreduktion bei den juristischen Personen. Die anderen möglichen im Paket USR III vorgesehenen Möglichkeiten sind ohne Bundeslösung bzw. Bundesvorgaben gesetzlich nicht möglich.
Wir wollen deshalb vom Regierungsrat wissen:

  1. Der Anteil an Holdinggesellschaften im Kanton Aargau ist im schweizweiten Vergleich tief. Infolgedessen profitiert der Aargau auch nicht im gleichen Masse wie andere Kantone von deren Steuerabgaben. Nichtsdestotrotz muss die Besteuerung dieser Firmen an die internationalen Standards angepasst werden und infolgedessen auch das Schweizerische Unternehmenssteuersystem umgebaut werden. Welche konkreten Auswirkungen hat dies auf die Besteuerung der Unternehmen im Kanton Aargau? Welche konkreten Auswirkungen auf die natürlichen Personen?
  2. Durch die Ablehnung der USR III fehlen dem Kanton auch die 40 Millionen Franken aus der Bundeskasse, mit welchen der Umbau der Unternehmensbesteuerung hätte abgefedert werden können. Wie will der Kanton diese Gelder kompensieren?
  3. Welche konkreten Auswirkungen hat das Nein zur USR III im Hinblick auf den AFP 2018–2021 respektive auf das Budget 2018?
  4. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass sich der kantonale Steuerwettbewerb zuspitzt. Welche Risiken resultieren daraus für den Kanton Aargau? Wie wird sich der Kanton Aargau diesbezüglich steuerpolitisch verhalten? Sind Anpassungen des Steuergesetzes zu erwarten, um diesen Risiken zu begegnen?
  5. Der Bund plant die Neuauflage der Unternehmenssteuerreform in engem Austausch mit den Kantonen. Welche Haltung wird der Kanton Aargau bei diesen Verhandlungen einnehmen?
  6. Wie gedenkt der Regierungsrat respektive der Finanzdirektor die Lagebeurteilung für den Kanton Aargau vorzunehmen, insbesondere den Einbezug aller Anspruchsgruppen?

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