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Aufwertung der Familienarbeit und Einbindung des Potentials der Familienarbeit in die Wirtschaft

3. März 2015

Interpellation Marianne Binder, CVP, Baden, (Sprecherin), Martin Steinacher, CVP, Gansingen, vom 3. März 2015 betreffend Aufwertung der Familienarbeit und Einbindung des Potentials der Familienarbeit in die Wirtschaft

Text und Begründung:
Die Familienarbeiten im häuslichen Umfeld machen in der Schweiz mit etwa 6.5 Milliarden Stunden drei Viertel des Gesamtvolumens an unbezahlter Arbeit aus. Durch die zunehmende Erwerbstätigkeit beider Ehepartner steigt für Männer wie Frauen das Arbeitsvolumen an Familien-und Hausarbeit. Nach wie vor leisten Frauen den Löwenanteil daran.
Die Familienarbeit bildet gesellschaftlich gesehen einen unschätzbaren Wert. Auch volkswirtschaftlich gesehen, denn sie wäre gar nicht bezahlbar. Im BIP wird sie nicht einberechnet, was wohl wiederum der hauptsächliche Grund ist für ihr vermindertes Ansehen. Evident wurde dieses tiefe Ansehen anlässlich der Diskussion um eine Volksinitiative, wo es um Steuerabzüge bei der Eigenbetreuung der Kinder ging. Die Verächtlichkeit in verschiedensten Kreisen gegenüber dieser ausserordentlich wertvollen und qualitativ hochwertigen Arbeit war erstaunlich. Das Wort „Herdprämie“ steht dafür symbolisch. Unabhängig vom Tätigkeitsbereich geniesst die Erwerbsarbeit im Gegensatz zur Familienarbeit eine viel höhere Anerkennung.
Die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit  im Sinne einer guten Einbindung unserer hervorragend ausgebildeten Leute in die Erwerbswelt ist unbestritten. Die Vereinbarkeit von Berufs-und Erwerbsleben bedeutet für uns jedoch auch gute Rahmenbedingungen beim Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu schaffen. Das heisst, das Potential und den Wert der Familienarbeit und Hausarbeit aus gesellschaftlicher Sicht wie wirtschaftlicher gemäss ihrem Wert besser zu anerkennen und zu bewerten. Familienarbeit gilt kaum als Beurteilungsgrundlage  bei einem Berufseinstieg und sie wird nur punktuell und in Ausnahmefällen angemessen angerechnet bei Ausbildungslehrgängen. Das Bundesamt für Statistik listet die Familien-und Hausarbeit gemäss Stundenaufwand in die verschiedensten Bereiche auf. Sie reicht von pflegerischen Tätigkeiten (Betreuung von kranken und betagten Angehörigen)  über erzieherische, administrative, organisatorische Tätigkeiten, bis zur Handwerksarbeit, zur Gartenarbeit, zur Küchenarbeit usw. reichen. Auch karitatives oder politisches Engagement wird aufgelistet oder dasjenige in Vereinen. Familienarbeit ist eine Managementaufgabe.
Die demografische Entwicklung wie auch der sich abzeichnende Fachkräftemangel führen in Zukunft dazu, dass die Schweizer Wirtschaft mehr denn je auf den Wiedereinstieg von engagierten Hausfrauen und Hausmännern angewiesen ist. Basierend auf deren Grundausbildungen und Weiterbildungen bilden verschiedenste ihrer Kompetenzen, mediative, didaktische, erzieherische, organisatorische, strategische, kommunikative usw. einen unschätzbaren Mehrwert in den verschiedensten Berufen. Sie müssen eingebunden werden. Analog zu den Kom-petenzen, welche im Militärdienst erworben und im Berufsleben anerkannt werden soll auch die Familienarbeit berücksichtigt werden.

1.
Teilt die Regierung die Meinung der Interpellanten, dass die Familienarbeit gesellschaftlich und wirtschaftlich gesehen einen ausserordentlichen hohen Wert darstellt? Teilt er die Sorge, dass diese Arbeit jedoch nicht ihrem Wert entsprechend eingeordnet wird? Sieht er Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene? Wie sieht konkret die Anerkennung der Familienarbeit als Kriterium bei Stellenbesetzung im Kanton aus?
2.
Anerkennt die Regierung das Potential der Familienarbeit und der Familienarbeitenden für die Wirtschaft? Inwiefern kann diesem Potential entsprochen werden bei der Wieder- oder Neueingliederung von Familienarbeitenden ins Erwerbsleben?
4.
Inwiefern kann die Familienarbeit angerechnet werden bei Ausbildungen und wer wird diesbezüglich aktiv? (beispielsweise Lehrberufe, Pflegeberufe)
5.
Der Kanton kennt Programme zwecks Eingliederung von Arbeitskräften. Zu erwähnen wäre beispielsweise die Kampagne, welche Sensibilität für ältere Arbeitskräfte wecken soll. Sieht der Kanton ähnliche Förderprogramme beim Wiedereinstieg von Familienarbeitenden in die Erwerbsarbeit?
6.
Sieht der Regierungsrat (vielleicht auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft) Möglichkeiten von speziellen kantonalen Förderungsprogrammen in Bezug auf Aus- und Weiterbildung während der Familienphase? Wäre der Kanton bereit, eine Laufbahnberatungsstelle ausgerichtet auf dieses Klientel zu schaffen?

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