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Aufgaben Ortsbild, Siedlung und Städtebau (OSS)

11. Mai 2015

Interpellation Werner Müller, CVP, Wittnau, vom 5. Mai 2015 betreffend Aufgaben Ortsbild, Siedlung und Städtebau (OSS)

Text und Begründung:
Für Bauten (Baugesuche) innerhalb der Bauzone ist im Grundsatz der Gemeinderat zuständig. Ausnahmen sind im Baugesetz § 63 geregelt. Die kommunalen Bauvorschriften werden in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) festgehalten. Der Schutz von sensiblen Ortsbildern, wird mit entsprechenden Vorschriften, ebenfalls in der BNO geregelt. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Vorschriften, liegt beim Gemeinderat. Die Beurteilung von Bauvorhaben in Ortskernen, ist anspruchsvoll und setzt spezifische Kenntnisse der Bereiche Architekturgeschichte und Ortsbildgestaltung voraus. Daher haben viele Gemeinden mit empfindlichen Ortskernen, für diese Aufgabe beratende Fachper-sonen zugezogen. Wichtig ist bei der Beurteilung der Gesuche, das Gespräch und die Lösungsfindung mit den Bauherren vor Ort.
Wenn für ein Baugesuch eine kantonale Zustimmung gem. § 63 BauG erforderlich ist, erfolgt unnöti-gerweise meistens auch eine Baugesuchsbeurteilung in Bezug auf Ortsbildpflege, durch Fachberaterinnen und -berater der Abteilung Ortsbild, Siedlung und Städtebau (OSS). Dabei kommt es zu Doppelspurigkeiten zwischen den Gemeinden und dem Kanton. Meistens werden dabei gegensätzliche Baugesuchsbeurteilungen abgegeben. Was zu Unklarheiten beim Gemeinderat und bei der Bauherrschaft führt. Die kantonale Beurteilung erfolgt zudem grösstenteils ohne Besichtigung vor Ort. Zudem wird oft nicht einmal Kontakt mit dem kommunalen Fachberater aufgenommen.

Daher bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Was ist die Aufgabe der Fachberaterinnen und -berater Ortsbild, Siedlung und Städtebau (OSS)?
2. Wurde die Abteilung OSS in letzter Zeit personell aufgestockt?
3. Wenn ja, was sind die Gründe dafür?
4. Wieso werden die Baugesuche durch die Abt. OSS bezüglich Ortsbildpflege beurteilt, obwohl keine Pflicht dazu besteht?
5. Ist das BVU bereit, den internen Ablauf bezüglich Beurteilung von Baugesuchen im Bereich der Ortsbildpflege neu zu organisieren? Die Beurteilungskompetenz liegt dabei bei den Gemeinden.
6. Können durch klare Regelung der Zuständigkeiten die Ressourcen der Abteilung OSS reduziert werden?

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