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Armut bekämpfen, Sozialhilfemissbrauch verhindern

29. November 2021

Die Mitte ist beim Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG) mit dem von der Regierung aufgezeigten Weg einverstanden. Sie unterstützt den Einsatz von Sozialhilfedetektiven für 30 Tage bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch sowie die Verlängerung um weitere 15 Tage bei Verhärtung des Verdachts. Die in der Alimentenhilfe vorgesehenen Anpassungen befürwortet Die Mitte. Für die Armutsbekämpfung braucht es auch eine Erhöhung des Maximalbetrags für die Bevorschussung.

Vor 5 Jahren reichte die damalige CVP-Fraktion eine Motion betreffend Schaffung der gesetzlichen Grundlage für Observationen beim Verdacht auf Missbrauch in der Sozialhilfe ein. Gut Ding scheint auch diesmal Weile zu haben. Auch wenn es um sehr wenig Verdachtsfälle pro Jahr handelt, müssen die Gemeinden die Möglichkeit haben einem Verdacht nachzugehen. Jeder Sozialhilfemissbrauch, der öffentlich wird, untergräbt das Vertrauen in die Sozialhilfe und stellt andere von der Sozialhilfe abhängigen Personen ins falsche Licht.

Einsatz von Sozialhilfedetektiven wird befürwortet
Bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch mit sozialhilferechtlichen Konsequenzen können Gemeinden ausgebildeten und lizensierten Sozialhilfedetektiv maximal an 30 Tagen einsetzen. Dabei sollen die gleichen Regeln wie in den Schweizerischen Sozialversicherungen gelten. Die Mitte ist auch dafür, dass bei einer Verhärtung des Verdachts an weiteren 15 Tagen Abklärungen getroffen werden können.

Zur Alimentenhilfe gehört auch Betreuungsunterhalt
Beim zweiten wichtigen Thema in der Vernehmlassung geht es um die Alimentenhilfe, welche aus zwei Komponenten besteht: Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung. Beide verfolgen das Ziel, den Unterhalt von Kindern, Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern zu sichern, wenn die unterhaltspflichtige Person ihre Verpflichtungen nicht erfüllt. Letztlich soll so dem Armutsrisiko vorgebeugt werden. Die Mitte begrüsst, dass bei der Deckung des Kindesunterhalts im Wesentlichen die unmittelbaren Bedürfnisse des Kindes (sogenannter «Barunterhalt» für Nahrung, Wohnung, Kleider etc.) abgedeckt sind. Dazu gehört aus Sicht der Mitte klar auch der «Betreuungsunterhalt», egal,  ob er vom Elternteil erbracht oder durch Fremdbetreuung sichergestellt wird.

Will man das Ziel der Armutsbekämpfung wirklich verfolgen braucht es aus Sicht der Mitte auch eine Erhöhung des Maximalbetrags für die Bevorschussung. Ohne diese Erhöhung bringt die Revision keinen spürbaren Nutzen für die Kinder und den betreuenden Elternteil.
Andre Rotzetter
Grossrat, Mitglied Parteileitung | Die Mitte Aargau, Mitglied Parteivorstand | Die Mitte Aargau

Vernehmlassungsantwort

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