Arbeitsrechtliche Grundlagen für angestellte, pflegende Angehörige
6. März 2025
Motion der Fraktionen Die Mitte, (Sprecherin Franziska Stenico-Goldschmid, Beinwil (Freiamt), FDP, SVP und Beatrice Taubert, SP, Lenzburg vom 4. März 2025 betreffend arbeitsrechtliche Grundlagen für angestellte, pflegende Angehörige
Text:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, rechtliche Grundlagen zu schaffen, damit pflegende Angehörige in einem Anstellungsverhältnis vollumfänglich den arbeitsrechtlichen Grundsätzen unterstellt sind.
Begründung:
Pflegende Angehörige sind für die Gesundheitsversorgung im Kanton Aargau sehr wichtig. Sie leisten einen wichtigen Beitrag in der Versorgung von Pflegebedürftigen und sparen den Gemeinden aufgrund tieferer Normkosten grosse Summen an Pflegerestkosten.
Seit einem Bundesgerichtsurteil im Jahr 2019 können sie sich durch die obligatorische Krankenpflege-Versicherung (OKP) für die erbrachten Leistungen in der Grundpflege eines Angehörigen, entschädigen lassen. Das Bundesamt für Gesundheit geht von rund 600`000 pflegenden Angehörigen im Jahr 2020 aus. Entsprechend hoch ist auch im Kanton Aargau das Potenzial für pflegende Ange-hörige, sich bei einer Spitex-Organisation anstellen und entlöhnen zu lassen.
Zwischenzeitlich sind mehrere Spitex-Unternehmen entstanden, die sich genau auf dieses Geschäftsmodell spezialisiert haben und damit offensichtlich lukrative Gewinne erwirtschaften, was äusserst stossend ist. Die Anstellungsbedingungen für pflegende Angehörige sind zudem sehr unterschiedlich.
Angesichts der potenziell grossen Zahl dieser diversen Anstellungen in den Spitex-Organisationen, ist es an der Zeit, die pflegenden Angehörigen vollumfänglich den arbeitsrechtlichen Grundsätzen zu unterstellen. Damit sind stets gleiche und faire Arbeitsbedingungen und den nötigen Arbeitnehmerschutz für pflegende Angehörige gewährleistet.