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Anwendung von Fussfesseln – Electronic-Mentorings (EM) – für Gewalttäter auch im Kanton Aargau

3. März 2016

Interpellation Theres Lepori, CVP, Berikon, vom 1. März 2016 betreffend Anwendung von Fussfesseln – Electronic-Mentorings (EM) – für Gewalttäter auch im Kanton Aargau

Text und Begründung:
Nirgendwo wird Gewalt so sehr bagatellisiert und vertuscht wie in der familiären und häuslichen Umgebung und bleibt somit oft auch unbestraft. Der Bundesrat will diesem Umstand mit der Verschär-fung des Strafrechtes begegnen, d. h. er fordert, dass auch Stalker und Gewalttäter bei häuslicher Gewalt Fussfesseln tragen müssen; so könne auch das Kontakt- und Rayonverbot durchgesetzt werden. Gerade aber im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt fehlt diese Erfahrung und wirft kritische Fragen auf. Lediglich 7 Kantone setzen diese elektronische Überwachung mit beachtlichen Erfolgen ein. Die elektronische Überwachung mittels Sendern (Electronic Monitoring) kommt in der Schweiz seit 1999 zum Einsatz und gilt als erfolgreich und Kosten minimierend, der Aargau ist nicht unter den Anwendern.

Ich bitte daher den Regierungsrat für die Beantwortung folgender Fragen zum Grundsatz der Anwendung von Electronic-Mentorings (EM):

1. Was ist die Haltung der Kantonspolizei Aargau gegenüber dem Einsatz des Electronic-Mentorings, wie hat sich die KAPO Aargau beim Bund dazu vernehmen lassen? (Vernehmlassung bis Ende Januar 16)
2. Wo liegen allenfalls die Stärken und Schwächen dieser technischen Anwendung im Strafvollzug, wo macht es Sinn, wo nicht?
3. Wie oder in welchem Umfang könnte sich dies auf die Ausgabenseite auswirken
a. Anschaffungskosten,
b. Betriebskosten (Einsparung)
c. Gefängnisplätze…?
4. Welche Entlastung würde die EM in der täglichen Arbeit der Polizei darstellen, hätte das Gerät auch Entwicklungspotenzial und in welche Richtung?

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