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Anstellung von pflegenden Angehörigen

6. März 2025

Motion der Fraktionen FDP (Sprecher Dr. Tobias Hottiger, Zofingen), Mitte und SVP vom 4. März 2025 betreffend Anstellung von pflegenden Angehörigen

Text:
Der Regierungsrat wird aufgefordert, Massnahmen auf Gesetzes- und/oder Verordnungsebene zu ergreifen, damit im Kanton Aargau nur noch Personen als pflegende Angehörige angestellt werden können, die zugunsten der Pflege effektiv auf eine Erwerbstätigkeit verzichten müssen.

Begründung:
Personen, die für Angehörige Massnahmen der Grundpflege gemäss KLV-Art.7. Abs. 2 lit. C erbringen, können sich bei Spitex-Organisationen anstellen lassen. Zu deren Tätigkeiten gehören aus-schliesslich Leistungen der Grundpflege Der Kanton legt in der Pflegeverordnung den Tarif dafür fest. Momentan beträgt er im Kanton Aargau 80.40 CHF pro Stunde für eine dezentrale Leistungserbringung und 78.10 CHF für eine räumlich begrenzte Leistungserbringung.
Mittlerweile gibt es immer mehr Spitex-Organisationen, vor allem ausserkantonale Grossorganisationen, die teilweise aggressiv um neue pflegende Angehörige werben. Diese Entwicklung lässt darauf schliessen, dass die Anstellung pflegender Angehöriger ein lukratives Geschäftsmodell ist.

Es ist richtig und wichtig, dass pflegende Angehörige, die zugunsten der Pflege auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, einen Lohn dafür erhalten. Schliesslich entsteht ihnen ein wirtschaftlicher Nachteil, der dadurch zumindest teilweise ausgeglichen wird.

Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass gewisse Spitex-Organisationen auch Personen anstellen, welche die Pflege von Angehörigen im Rahmen ihrer zivilrechtlichen Pflichten ganz selbstverständlich wahrnehmen und auf keine Erwerbstätigkeit verzichten müssen. Diesen entsteht nämlich kein wirtschaftlicher Nachteil. Wenn diesen Personen nun zusätzlich Löhne bezahlt werden, kommt es zu riesigen Mitnahmeeffekten und somit zu massiven Mehrkosten im kantonalen Gesundheitswesen ambulant.

Finanziert werden die Tarife für pflegende Angehörige zum grössten Teil durch die Versicherer und via Restkosten durch die Gemeinden. Das bedeutet, dass dafür die Prämienzahlerinnen und -zahler sowie die Steuerzahlerinnen und -zahler aufkommen müssen. Wenn dieses Geld für die Rendite privater Unternehmen sowie für Mitnahmeeffekte aufgewendet wird, ist dies in höchstem Masse störend.

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