Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Anmeldeverfahren von Prämienverbilligungen zur obligatorischen Krankenversicherung

1. September 2017

Motion Susanne Voser, CVP, Neuenhof, vom 29. August 2017 betreffend Anmeldeverfahren von Prämienverbilligungen zur obligatorischen Krankenversicherung

Text:
Der Regierungsrat wird eingeladen, die Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) so anzupassen, dass Personen, welche aufgrund des neuen Verfahrens zur Anmeldung von Prämienverbilligungen zur obligatorischen Krankenversicherung für 2018 die Anmeldefristen verpassen, geeignete Nachmeldemöglichkeiten haben und den Gemeinden Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Begründung:
Für die Anmeldung von Prämienverbilligungen zur obligatorischen Krankenkasse müssen die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau ab 2017 (für die Anmeldung der Prämienverbilligungen zu den Krankenkassenprämien 2018) ein neues Verfahren anwenden. Die Anmeldung hat nicht mehr mittels Formularbogen zu erfolgen, sondern ist per Internet einzureichen.

Obwohl dieses neue Verfahren sehr viele Vorteile bringt und auch bezüglich Effizienz in der Abwicklung der Gesuche unbestrittenermassen ein Fortschritt darstellt, stellen die Gemeinden fest, dass zur Anmeldung berechtigte Personen sich nur zögerlich anmelden. Die Gründe sind schwer zu bezeichnen. Es wird vermutet, dass die Kommunikation nicht optimal war, aber auch, dass vor allem ältere Personen und sozial schwächer gestellte Personen nur bedingt über Zugangsmöglichkeiten zum Internet resp. über Kenntnisse zur Abwicklung des Antrages über das Internet verfügen. Ebenfalls ist teilweise feststellbar, dass Personen mit bedingt vorhandenen sprachlichen Kenntnissen das neue Verfahren zögerlich anwenden.

Per 1.1.2018 tritt §13 der Verordnung zum EG KVG in Kraft tritt, d. h. dass die Gemeinden neu für die Kosten von nicht bezahlten Krankenkassenprämien aufkommen müssen. Sollten potenziell für Prämienverbilligungsbeiträge berechtigte Einwohnerinnen und Einwohner die Frist zur Anmeldung der Prämienverbilligung wegen des neuen Verfahrens verpassen, ist mit einem Anstieg der nicht bezahlten Krankenkassenprämien zu rechnen, was die Gemeinden mit noch höheren Beträgen belastet. Andererseits würde durch die verpassten Anmeldungen der Finanzhaushalt des Kantons entlastet. Um den beschriebenen negativen Effekte zu begegnen, soll im Jahre 2018 eine einmalige Möglichkeit zur Nachmeldung von Prämienverbilligungen für das Jahr 2018 geschaffen werden. Vorgeschlagen wird eine Frist bis 31.5.2018. Ebenfalls soll die Kommunikation der SVA und der Gemeinden so verbessert werden, dass das neue Verfahren breiter bekannt wird und die Unterstützungsmöglichkeiten im Anmeldeprozess der Gemeinden aufgezeigt werden.

Engagiere dich