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Anlauf- und/oder Beratungsstelle für Opfer von sexuellen Übergriffen im Medizinalbereich

23. November 2023

Text und Begründung:

Auf Antrag des Regierungsrats hat der Grosse Rat am 20. Juni 2023 das Postulat 19.110 (betreffend Einrichtung einer Patienten-Anlauf- / Beratungsstelle mit Unterstützung des Aargauischen Ärzteverbands) mit knappem Mehr abgeschrieben. Das Postulat wurde im Jahr 2019 aufgrund eines sexuellen Übergriffs durch einen Arzt gegenüber einer Patientin nach Rücksprache mit dem Aargauischen Ärzteverband eingereicht und vom Regierungsrat entgegengenommen.

Der Regierungsrat begründete seinen vier Jahre späteren Antrag zur Abschreibung des Postulats sinngemäss damit, dass die Dienstleistungen zur Stärkung der Ombudsstelle / Standeskommission sowie der Kommission Grenzüberschreitung im Jahre 2021 ausgebaut worden seien und sich seither bewährt hätten. Würde man sich für einen Ausbau der Beratung bei sexuellen Übergriffen entscheiden, so sollten diese Dienstleistungen nicht durch eine vom Kanton und dem Aargauischen Ärzteverband (AAV) neu zu schaffende Stelle erbracht werden, sondern durch die Opferberatung des Kantons Aargau. Die Postulantinnen befremdete das Vorgehen, da sie unter anderem in den Entscheidungsprozess nie einbezogen worden waren. Die Begründung zur Abschreibung des Postulats überzeugt nicht, weshalb um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten wird:

1. Welche Dienstleistungen wurden durch wen und in welcher Art und Weise im Jahre 2021 ausgebaut?

2. Wie wurde der Ärzteverband in den Entscheidungsprozess einbezogen und was war die Haltung des Verbandes?

3. Auf welchen Erfahrungen und Fakten basiert die Feststellung, dass sich die bisherigen und aktuellen (scheinbar ausgebauten) Dienstleistungen bewährt haben?

4. Am 2. Juli 2019 hatte der Regierungsrat ausgeführt, das Postulat 19.110 mit Erklärung entgegenzunehmen. Er stellte in Aussicht, mit den Nordwestschweizer Kantonen eine überkantonale Lösung zu prüfen. Wann und mit welchem Resultat haben solche Gespräche stattgefunden?

5. Weiter führt der Regierungsrat in seiner Antwort vom 2. Juli 2019 aus, dass die bestehenden
Aargauer Angebote besser bekannt und zugänglicher zu machen seien. Was wurde in den vergangen vier Jahren diesbezüglich unternommen?

6. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass die Hemmschwelle, sich zu wehren und/oder eine Beratung in Anspruch zu nehmen, für Personen in einem Abhängigkeitsverhältnis (wie es im Falle der Ärzte-Patienten-Beziehung vorliegt) besonders hoch ist? Wie wird dieser Hemmschwelle im Rahmen des vorhandenen Dienstleistungsangebots begegnet?

7. Wie viele Missbrauchs- oder Übergriffsfälle durch Ärzte / Psychiater wurden in den vergangenen vier Jahren im Kanton Aargau zur Anzeige gebracht? Wie hoch ist die Dunkelziffer?

8. Ist der Regierungsrat überzeugt, dass die kantonale Opferberatung, die im Falle von sexuellen
Übergriffen durch Psychologen und Ärzte geeignetste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten wäre? Wenn ja: Wieso?

9. Hatte sich die kantonale Opferberatung bereits mit solchen Fällen zu beschäftigen? Wenn ja: Wie oft?

10. Was ist die Haltung der Opferberatung zu dieser herausfordernden Aufgabe und wie wollen Sie diese angehen?

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