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ambulante Suchtberatung und Suchtprävention im Kanton Aargau

14. November 2023

Text und Begründung:

Suchtprävention Aargau und ambulante Suchtberatung arbeiten zur Hauptsache mit Leistungsverträgen des Kantons Aargau. Die Staatsbeiträge sind für die Vertragsperiode 2023 bis 2026 fixiert und für die Dauer des Rahmenvertrags ist keine finanzielle Erhöhung vorgesehen.

Die Bevölkerung des Kantons Aargau ist seit der Einführung der Integrierten Suchtbehandlung Aargau (ISBA) vom 1.1.2018 bis am 31. 12.2022 um 6.4 % von 670’050 auf 713’177 Einwohnerinnen und Einwohnern gestiegen.

Bei der Suchtberatung ags hat die Anzahl KlientInnen gemäss Hochrechnung (vom 30. Juni 2023) 2023 um15 % von 2’305 auf 2’652 Personen gegenüber dem Vorjahr genommen. Die Zunahme stellt eine grosse Herausforderung für die Leistungserbringung hinsichtlich Qualität und Quantität dar.

Bei der Suchtprävention Aargau ist von 2021 auf 2022 eine Zunahme der Anfragen um 40 % erfolgt. Auch 2023 bleibt bisher die Anzahl der Anfragen auf einem vergleichbar hohen Niveau. Die gesellschaftlichen Systeme sind mit den Folgen der Digitalisierung und den Veränderungen in der Gesellschaft durch die Pandemie und den Ukrainekrieg stark herausgefordert und sehen sich dazu veranlasst, sich neu zu orientieren.

Für die Zunahme gibt es diverse Faktoren, welche mitspielen:

  • Die Gesellschaft hat sich laufend verändert und seit dem Ausbruch der Pandemie 2020 grundlegend verändert. Soziale Unterschiede sind sichtbarer und die Probleme bestimmter Bevölkerungsgruppen verschärfen sich. Die Auswirkungen der Krisensituation seit 2020 auf die Psyche sind enorm. Vermehrt sind Depressionen, Angst- und Zwangsstörungen sowie psychosomatische Beschwerden festzustellen. Vor allem leiden auch Kinder und Jugendliche. Einige Studien kommen zu dem Ergebnis, dass es ihnen seit der Pandemie deutlich schlechter geht. Dies hat auch zur Folge, dass vermehrt konsumiert oder das Verhalten ausgeübt wird und dies wiederum führt zu einer Erhöhung der Anzahl von problematischem Konsum/Verhalten und möglichen späteren Suchtentwicklungen im Substanz- und Verhaltensbereich.
  • Von 2018 bis 2022 war das Fokusthema bei der Suchtberatung ags die Niederschwelligkeit. Das Ergebnis der externen Befragung von Social Design (1) zeigt, dass grundsätzlich aus externer Sicht festgestellt werden kann, dass die ambulanten Suchtberatungsstellen des Kantons Aargau dem Anspruch auf Niederschwelligkeit in den allermeisten evaluierten Bereichen Rechnung tragen. In gewissen Bereichen besteht teilweise ein Optimierungsbedarf. Seit der Veröffentlichung dieses Berichts im Jahre 2021 wurden Optimierungen vorgenommen und diese zeigen Wirkung.
  • Die Integrierte Suchtbehandlung Aargau (ISBA), welche die Kooperation von Suchtmedizin und Suchtberatung beinhaltet, wird seit 2018 erfolgreich betrieben und führt ebenfalls zu einer gegenseitigen Zunahme der Fallzahlen.Die Bevölkerung hat vom 31.12.2017 bis am 31.12.2022 um 43’127 Personen zugenommen.
  • Die Bevölkerung hat vom 31.12.2017 bis am 31.12.2022 um 43’127 Personen zugenommen.

 

Deshalb stellen sich die folgenden Fragen:

  1. Wie beurteilt der Regierungsrat die gesellschaftlichen Entwicklungen und deren Folgen auf die Tätigkeitsfelder «Ambulante Suchtberatung» und «Suchtprävention Aargau»?
  2. Wie gedenkt der Regierungsrat der deutlich höheren Nachfrage im Beratungs- und Präventionsbereich unbürokratisch und niederschwellig, wie bis anhin vom DGS gefordert, in Zukunft gerecht zu werden?
  3. Welche Folgekosten entstehen für den Kanton Aargau in den nächsten Jahren, wenn die Nachfrage nicht abgedeckt werden kann?
  4. Wie sieht ein Vergleich der Finanzierung von Suchtberatung und Suchtprävention im Vergleich zum Kanton Solothurn / zu weiteren umliegenden Kantonen aus?
  5. Welche Anpassungen in der Finanzierung (Teuerung) sind in den Departementen des Kantons Aargau bei Leistungsverträgen vorgesehen? Gibt es Unterschiede in der Handhabung zwischen den Departementen?

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