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Ambulante Leistungen schliessen eine bisher bestehende Lücke im Betreuungsgesetz

26. Juni 2019

Die Teilrevision des Betreuungsgesetzes bringt wichtige Änderungen zugunsten der Menschen mit Beeinträchtigung. Die CVP begrüsst sehr, dass mit dem Ausbau der ambulanten Leistungen eine seit Jahren bestehende Lücke geschlossen wird. Mit den ambulanten Leistungen kann nicht nur eine finanzielle Entlastung geschaffen werden, sondern es werden auch wesentliche Mehrwerte für Menschen mit Beeinträchtigung geschaffen.

Künftig sollen neben den stationären auch ambulante Leistungen angeboten und gemäss Betreuungsgesetz finanziert werden. So sieht es die Teilrevision des Gesetzes über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsgesetz; SAR 428.500) vor. Die Erweiterung an ambulanten Leistungen schliesst eine seit Jahren bestehende Lücke. Bisher konnten mit dem Assistenzmodell nur Private ambulante Leis-tungen anbieten, neu können dies auch Institutionen. Menschen mit Beeinträchtigung und Betreuungsbedarf können künftig gezielt auf den Bedarf ausgerichtet Leistungen wählen. Sie können so selbstbestimmt ausserhalb von Einrichtungen wohnen oder länger im ge-wohnten Umfeld betreut werden.

Die Teilrevision des Betreuungsgesetzes bringt darüber hinaus weitere wichtige Neuerun-gen. Menschen mit Beeinträchtigung können, wenn sie dies wünschen, in eine Institution eintreten statt in ein Pflegeheim zu gehen, auch wenn sie das AHV-Alter bereits erreicht haben. Sie wählen somit vermehrt selber, welche Betreuung für sie selbst stimmig ist. Als weiterer Leistungsbereich wird die aufsuchende Familienarbeit ausgebaut. Dies wiederum ermöglicht ebenfalls eine erfreuliche Flexibilisierung der möglichen Leistungen und eine Anpassung an den eigentlichen Bedarf.

Die Erweiterung im Betreuungsgesetz, dass ambulante Leistungen auch finanziert werden, schafft eine wesentliche Entlastung von Privaten und Familien und führt zu einem effekti-ven Mitteleinsatz. Daraus resultiert eine Lastenverschiebung von den Gemeinden zum Kanton, die aber durch einen Feinausgleich von Kostenverschiebungen sinnvoll ausgeglichen wird.

Die vorgesehene Abklärungsstelle betrachtet die CVP kritisch. Grundsätzlich ist eine ex-terne Abklärung in einer von den Einrichtungen und vom Kanton unabhängigen Stelle eine sinnvolle Idee. Sie soll aber massvoll und vor allem für Leistungen von Erwachsenen ein-gesetzt werden und freiwillig aufgesucht werden können. Darüber hinaus begrüsst die CVP sehr, dass neue Wege gesucht und entsprechend neue Instrumente ausprobiert werden

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