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Aktuellen Stand des Auenschutzparkes

26. September 2017

Interpellation Ralf Bucher, CVP, Mühlau (Sprecher), Michael Wetzel, CVP, Ennetbaden, und Christoph Hagenbuch, SVP, Oberlunkhofen, vom 26. September 2017 betreffend aktuellen Stand des Auenschutzparkes

Text und Begründung:
Die Kantonsverfassung verlangt einen Auenschutzpark von einem Prozent der Kantonsfläche. In den letzten Jahrzehnten wurde dieser Auenschutzpark geschaffen und der Verfassungsauftrag weitestgehend erfüllt. Das wird respektiert und ist gut so. Dennoch sind weitere Projekte in Planung, die in der Bevölkerung auf Widerstand stossen. Nebst dem Rückgang von Fruchtfolgeflächen und dem Kulturland durch den Siedlungsdruck, werden die Flächen auch durch Naturschutzmassnahmen der Landwirtschaft entzogen. Dies, obschon die Aargauer Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten ebenfalls eine Ökologisierung vollzogen hat und mittlerweile rund 12 % der Landwirtschaftlichen Nutzfläche Biodiversitätsförderflächen sind. Davon ist ein beachtlicher Teil vernetzt und weist eine hohe ökologische Qualität auf. Gleichzeitig werden diese Flächen mit der Agrarpolitik verstärkt gefördert, was dazu führen wird, dass sich diese Naturvorrangflächen ausdehnen und vernetzen und dies notabene freiwillig.

Ich bitte deshalb den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie gross ist der umgesetzte Auenschutzpark?
  2. Welche festgesetzten Auengebiete gemäss Richtplankapitel L 2.2 sind vollständig umgesetzt, welche sind in der Umsetzung und bei welchen ist die konkrete Umsetzung noch ausstehend?
  3. Welche Auengebiete im Zwischenergebnis gemäss Richtplankapitel L 2.2 sind umgesetzt, welche sind in der Umsetzung und bei welchen ist die konkrete Umsetzung noch ausstehend?
  4. Wie gross sind die jeweiligen Gebiete und wo sind in welchem Ausmass Fruchtfolgeflächen betroffen?
  5. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, angesichts des bereits umgesetzten Verfassungsauftrags auf die Umsetzung der Auengebiete in der Vororientierung gemäss Richtplankapitel L 2.2 zu verzichten und die Gebiete aus dem Richtplan zu streichen.
  6. Welche Auswirkung hätte eine solche Streichung in finanzieller und personeller Hinsicht?

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