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Aktuelle Herausforderungen im Asylwesen

24. Mai 2016

Interpellation von Edith Saner CVP Birmenstorf und Ruedi Donat CVP Wohlen (Sprecher), René Huber, CVP, Gippingen betreffend aktueller Herausforderungen im Asylwesen.

Text und Begründung:
Die Antworten zur von der CVP Fraktion eingereichten Interpellation 16.6 waren sehr aufschlussreich und differenziert ausgefallen. Leider wurde in keiner Art und Weise auf den Text und die Begründung eingegangen. Daher führen wir erneut die Widersprüche zum auf den 1. Januar 2016 eingeführten Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) auf.

Der Kanton ist verantwortlich für die regionale Ausgewogenheit und gleichmässige Verteilung der Asylsuchenden.

    • Dennoch gibt es Gemeinden, die sich der Aufnahmepflicht von Flüchtlingen widersetzen, trotz massiver Erhöhung von Ersatzzahlungen, was von vielen Gemeinden als stossend und unsolidarisch empfunden wird.
    • Im Weiteren fällt auf, dass die kantonale Verwaltung keine Möglichkeit auslässt, private Liegenschaften anzumieten und mit Asylsuchenden bewohnen zu lassen, obwohl das Kontingent bei vielen Gemeinden und/oder innerhalb der Region mehr als erfüllt ist.

Das Departement Gesundheit und Soziales legt grossen Wert auf eine gute Kommunikation aller Beteiligten insbesondere zu den entsprechenden Gemeinden.

    • Trotzdem werden die Behörden vor allem beim Zumieten von Liegenschaften zu spät in den Kommunikationsprozess einbezogen und vor vollendete Tatsachen gestellt.

Nach neuem SPG werden Grossunterkünfte in den verschiedenen Regionen angestrebt.

    • Dennoch werden bis zu 10-jährige Mietverträge abgeschlossen.
    • Es wird in Kauf genommen und ist vorgesehen, dass nach der 5- oder 7-jährigen Kosten-übernahmepflicht durch den Kanton, sämtliche Sozialhilfekosten an die Gemeinden übertragen werden. Das ist sicher einer der Gründe, dass die meisten Gemeinden nur ihre minimale Aufnahmepflicht erfüllen, während andere diese gar verweigern.

Die beschriebene Ausgangslage und die darin enthaltenen Widersprüche veranlassen uns zu folgenden Fragen an den Regierungsrat:

  1. Was unternimmt der Regierungsrat gegen Gemeinden die sich trotz Aufnahmepflicht von Flüchtlingen widersetzen?
  2. Werden in der Notlage auch Zivilschutzanlagen in Gemeinden genutzt, die sich von der Aufnahmepflicht freikaufen?
  3. Welche Vorkehrungen hat der Regierungsrat getroffen, falls es zunehmend Gemeinden gibt, die die Unterbringung von Asylsuchenden verweigern und die Ersatzvornahme bezahlen? Welche konkreten Auswirkungen hat dies auf Gemeinden, die es sich nicht leisten können, die Ersatzvornahme zu bezahlen?
  4. Weshalb werden in Gemeinden, die ihre Aufnahmepflicht erfüllen, trotzdem noch zusätzliche Wohnungen angemietet?
  5. Warum werden bis zu 10- jährige Mitverträge abgeschlossen?
  6. Besteht im Weiteren die Möglichkeit, die freie Wohnortswahl für anerkannte Flüchtlinge zu beschränken?

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