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Änderung der Schulgeldverordnung

23. Juni 2020

Motion Hans-Ruedi Hottiger, parteilos, Zofingen (Sprecher), Daniel Mosimann, SP, Lenzburg, Jürg Baur, CVP, Brugg, Roland Kuster, CVP, Wettingen, Rahela Syed, SP, Zofingen, Ruth Müri, Grüne, Baden, Suzanne Marclay-Merz, FDP, Aarau, Regula Dell’Anno-Doppler, SP, Baden, Herbert H. Scholl, FDP, Zofingen, Arsène Perroud, SP, Wohlen, Karin Koch Wick, CVP, Bremgarten, Milly Stöckli, SVP, Muri, Lucia Ambühl-Riedo, FDP, Sarmenstorf, Thomas Leitch-Frey, SP, Wohlen, Martin Brügger, SP, Brugg, Sabina Freiermuth, FDP, Zofingen, Dr. Bernhard Scholl, FDP, Möhlin, Sander Mallien, GLP, Baden, Franco Mazzi, FDP, Rheinfelden, Stefan Huwyler, FDP, Muri, Martin Lerch, EDU, Rothrist, Michaela Huser, SVP, Wettingen, Bruno Gre-tener, FDP, Mellingen, Franziska Stenico-Goldschmid, CVP, Beinwil, Béa Bieber, GLP, Rheinfelden, Cécile Kohler, CVP, Lenzburg, Sabine Sutter-Suter, CVP, Lenzburg, vom 23. Juni 2020 betreffend Änderung der Schulgeldverordnung

Text:
Der Regierungsrat wird beauftragt, die Verordnung über das Schulgeld vom 16. Dezember 1985 zu überarbeiten. Insbesondere sind bei den Anlagekosten der Wert sowie die Anzahl der Kosteneinheiten gemäss den aktuellen Anforderungen an schulische Infrastrukturen anzupassen.

Begründung:
Mit Schreiben vom 7. April 2020 haben die Verantwortlichen der beiden Departemente Volkswirtschaft und Inneres (DVI) sowie Bildung, Kultur und Sport (BKS) den Gemeinden mitgeteilt, dass die Anlagekosten im Rahmen der Schulgeldberechnung bereits für das Budget 2021 (also das Rechnungsjahr 2021) ausgehend von einem Zinssatz von 1,0 Prozent berechnet werden sollen. Alle anderen Parameter gemäss der Verordnung über das Schulgeld würden hingegen unverändert bleiben.

Die Motionärinnen und Motionäre anerkennen den Bedarf für eine Anpassung des massgebenden Zinssatzes, entsprach dieser doch mit bisher 2,75 Prozent nicht mehr den aktuellen Marktverhältnissen. Allerdings müssten ihrer Ansicht nach auch die anderen Parameter für die Berechnung der Schulgelder einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden. So muss nach Meinung der Motionärinnen und Motionäre insbesondere die Kosteneinheit an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden. Die sogenannte Kosteneinheit ist ein Basiswert, in dem neben den Durchschnittskosten für ein einzelnes Schulzimmer auch Anteile von anderen schulischen Infrastrukturen (Turnhallen, Gruppenräume, Räume für Fachunterricht, IT-Infrastruktur, usw.) eingerechnet sind. Der Wert der Kosteneinheit wurde seit der letzten Revision der Schulgeldverordnung im Jahr 2016 zwar permanent gemäss dem Zürcher Baukostenindex an die Teuerung angepasst, strukturell wurde er jedoch nie grundlegend überprüft. Dies ist insofern nötig, als die Anforderungen an die schulischen Infrastrukturen unter anderem mit der Einführung der „geleiteten Schule vor Ort“, des vermehrten Gruppenunterrichts oder der digitalen Transformation (grössere Bedeutung des IT-Unterrichts) in den letzten Jahren stetig gestiegen sind.

Die Motionärinnen und Motionäre verlangen vom Regierungsrat, dass er mit einer grundlegenden Aktualisierung der Schulgeld-Berechnungsparameter auch die Kosteneinheit so anpasst, dass deren Wert die aktuellen Anforderungen an die schulische Infrastruktur korrekt abbildet. Bei der letzten Revision der Schulgeldverordnung im Jahr 2016 wurde eine Anpassung dieses Wertes diskutiert. Auf diese wurde dann aber verzichtet, da dadurch – zu den anderen dringenden Anpassungen – die Zu-satzbelastung für die Gemeinden, deren Schülerinnen und Schüler in anderen Gemeinden beschult werden, zu gross ausgefallen wäre. Zu überprüfen ist in diesem Zusammenhang auch die Anzahl der Kosteneinheiten für die einzelnen Schulstufen.

Nach Ansicht der Motionärinnen und Motionäre soll die Berechnung des Schulgeldes so erfolgen, dass die Schulstandortgemeinde mit dem Schulgeld die auf die auswärtigen Schülerinnen und Schüler entfallenden Kostenanteile (insbesondere auch die Amortisation, die langfristige Finanzierung sowie die Instandsetzung der Infrastrukturen) annähernd decken kann. Dies ist aktuell – nach der richtigen Senkung des Zinssatzes – nicht mehr der Fall. Dies belegen Berechnungen mehrerer Schulstandortgemeinden.

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