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Abstimmungen November: CVP Aargau sagt zweimal Nein und einmal Ja

14. September 2020

Der Parteivorstand der CVP Aargau hat die Parolen gefasst für die Abstimmungen vom November. Die CVP Aargau lehnt die beiden Volksinitiativen «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» und «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» ab. Einstimmig eine Ja-Parole fasste der Parteivortand zu kantonalen Verfassungsänderung betreffend der Umsetzung des Bundesgesetzes über Geldspiele.

Nein für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten
Die Initiative, die aus der Feder der Jungen Grünen und der Gruppe Schweiz ohne Armee stammt, will die Finanzierung von Kriegsmaterialherstellern weltweit verbieten. Sie verlangt, dass die Nationalbank (SNB) oder Stiftungen und Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge Unternehmen nicht mehr finanzieren dürfen, wenn diese mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften. Die CVP stellt sich gegen einen Eingriff in die Unabhängigkeit der Nationalbank und keine Eingriffe in die bereits jetzt auf ethische Grundsätze ausgerichteten Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen. Sie befürchtet mehr Bürokratie, Unsicherheit, eine Schwächung des Wirtschaftsplatzes Schweiz und lehnt die Initiative mit einer Gegenstimme ab.

Nein zur Initiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
Die Volksinitiative will, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz einem äusserst strengen Regelwerk unterstellt sind, wenn es um die Durchsetzung von Menschenrechten und Umweltschutz bei ihren weltweiten Tätigkeiten geht. Im Zentrum der Initiative steht eine neue Sorgfaltsprüfungspflicht. Kommt ein Schweizer Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, soll es für alle Schäden haften, die seine Tochterfirmen sowie alle Unternehmen, mit denen es Geschäftsbeziehungen unterhält, irgendwo in der Welt verursacht haben. Die CVP versteht das Anliegen der Initianten, dass Schweizer Unternehmen Mensch und Umwelt zu achten haben, will jedoch nicht wegen einzelnen zu verurteilenden Vorfällen alle Schweizer Unternehmen unter Generalverdacht stellen. Die Mitglieder des Parteivorstandes befürchten eine Klagewelle, die Schweizer Unternehmen in jahrelange Verfahren verwickeln, auch für Verhalten, das sie nicht zu verantworten haben. Unsere Unternehmen und unsere Arbeitsplätze geraten unter Druck, insbesondere auch durch die in der Initiative vorgesehene Umkehr der Beweislast, und es ist auch schwer vorstellbar, wie ein Schweizer Gericht Unrecht in einem anderen Land korrekt beurteilen und ahnden kann. Als Erfolg der Initianten ist zu werten, dass das Parlament ein neues Gesetz als indirekten Gegenvorschlag verabschiedet hat, welches von den Ständeräten der CVP geprägt ist. Bei einem Nein zur Initiative tritt es automatisch in Kraft. Der indirekte Gegenvorschlag verzichtet auf neue Haftungsregelungen, beinhaltet aber eine Rechenschaftspflicht über Menschenrechte und Umwelt sowie eine Sorgfaltsprüfungspflicht im Bereich Kinderarbeit und Konfliktmineralien. Die CVP Aargau empfiehlt die Ablehnung der Initiative mit 28 Nein zu 8 Ja und einer Enthaltung.

Ja zur Verfassungsänderung des Kantons Aargau zur Umsetzung des Bundesgesetzes über Geldspiele
Den Anstoss zur Verfassungsänderung lieferte das neue Geldspielgesetz des Bundes, das in der Volksabstimmung vom Juni 2018 mit grossem Mehr angenommen wurde. Der Grosse Rat hat der Änderung der Kantonsverfassung im Zusammenhang mit der Totalrevision des Geldspielgesetzes zugestimmt. Dieses stützt sich inskünftig nicht mehr auf die kantonale Verfassung sondern auf das Geldspielgesetz des Bundes. Daher kann die bisherige Bestimmung in der Verfassung aufgehoben werden. Tombolas sind für die Finanzierung kantonaler Feste unabdingbar. Sie werden auch künftig bewilligungsfrei sein, sofern die Summe aller Einsätze Fr. 20’000 nicht übersteigt. Der Parteivorstand der CVP Aargau empfiehlt die Verfassungsänderung mit 35 Ja bei 2 Enthaltungen zur Annahme.

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