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Abstimmungen Februar 2020: CVP Aargau beschliesst 2xJa und 1xNein

13. Januar 2020

Die CVP Aargau sagt Ja zur „Ausweitung der Rassismus-Strafnorm“ und zum „Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG)“. Die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ lehnt die CVP ab.

Der Parteivorstand der CVP Aargau hat am letzten Freitag die Parolen zu den Abstimmungsvorlagen vom 9. Februar 2020 gefällt.

Nein zur Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“
Staatlich geförderter  genossenschaftlicher Wohnungsbau ist nur dort sinnvoll, wo er jene erreicht, welche auf dem freien Markt keine passende Wohnung finden. Das Festschreiben von 10 Prozent staatlich gefördertem Wohnraum in der Verfassung ist willkürlich und riskant. Zudem gibt es ausreichend Mietwohnungen zu tragbaren Preisen. Wohnungsknappheit gibt es punktuell in Städten. Die Städte haben jedoch bereits Massnahmen getroffen. Mit dem Fonds de Roulement besteht ein etabliertes Förderinstrument des Bundes. Damit diese Förderung weitergeführt werden kann, hat das Parlament eine Aufstockung des Fonds von 250 Millionen Franken beschlossen. Dadurch wird der gemeinnützige Wohnbau in den nächsten Jahren auf dem heutigen Niveau erhalten. Nicht zuletzt würde die Umsetzung der Initiative unverhältnismässig viel kosten. Die CVP Aargau hat einstimmig die Ablehnung der Volksinitiative beschlossen.

Ja zum Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung soll neu auch strafbar sein. Die aktuelle Rechtslage bietet keine Möglichkeit, gegen pauschalisierte herabwürdigende Äusserungen im Bereich der sexuellen Orientierung vorzugehen. Solange keine konkreten Personen genannt werden, bleiben entsprechende Aussagen ohne rechtliche Konsequenzen. Gerade heute, wo die Anonymität des Internets die Hemmschwelle für diskriminierende Äusserungen sinken lässt, muss der Schutz potenziell gefährdeter Gruppen dringend verbessert werden. Dies bedeutet nicht, dass persönliche oder religiöse Meinungsäusserungen, Witze, Provokationen oder kontroverse Diskussionen nicht mehr möglich wären. Solange diese von einem gewissen Respekt gegenüber der Menschwürde der anderen geprägt ist, sind sämtliche diesbezüglichen Äusserungen weiterhin uneingeschränkt möglich. Die CVP Aargau befürwortet die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm einstimmig bei einer Enthaltung.

JA zu den sinnvollen Anpassungen im KBüG
Im zur Abstimmung stehenden Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) soll neu ein Einbürgerungsgesuch erst nach bestandener Prüfung der staatsbürgerlichen Kenntnisse eingereicht werden können. Zudem wird die Wartefrist beim Sozialhilfebezug von drei auf zehn Jahre erhöht. Gesuchstellende sollen nicht eingebürgert werden, wenn sie in den zehn Jahren unmittelbar vor der Gesuchstellung oder während des Einbürgerungsverfahrens Sozialhilfe bezogen haben beziehungsweise beziehen. Für Härtefälle besteht gestützt auf das Bundesrecht eine Ausnahmeregel. Die CVP Aargau begrüsst sowohl die Überprüfung der staatsbürgerlichen Kenntnisse als Zulassungsvoraussetzung für die Gesuchseinreichung wie auch die Erhöhung der Wartefrist beim Sozialhilfebezug von bisher 3 auf neu 10 Jahre und sagt mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung Ja zu diesen sinnvollen Anforderungen.

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