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Abschaffung der Heiratsstrafe und Anpassung der AHV-Renten muss warten

28. Februar 2016

Die CVP Aargau und das überparteiliche Aargauer Komitee «Heiratsstrafe abschaffen – JA» bestehend aus CVP, SVP, BDP, EVP sowie dem Gewerbeverband bedauern die äusserst knappe Ablehnung der Initiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“. Das klare Ständemehr ist ein Zeichen für die gemeinsame Besteuerung. Der Auftrag an Bundesrat und Parlament bleibt: Die Heiratsstrafe gehört abgeschafft.

Verheiratete und eingetragene Paare müssen weiter auf den Ausgleich der Steuerlast warten. Mit Steuerausfällen, Spardrohungen und Nebenschauplätzen wurde die Abstimmungsvorlage, die eine Lösung für das jahrzehntelange bestehende Problem geboten hätte, bekämpft. Die Gegnerparteien und der Bundesrat sind nun in der Pflicht, die Heiratsstrafe gemeinsam zu beseitigen. Der Bundesgerichtsentscheid von 1984 muss endlich umgesetzt werden. Ehepaare und eingetragene Paare dürfen bei den Steuern und Sozialversicherungen gegenüber Konkubinatspaaren nicht mehr schlechter gestellt sein.

Lösung im Einklang mit den Kantonen
Die kantonale Finanzdirektorenkonferenz hat sich mehrmals gegen die bürokratische Individualbesteuerung ausgesprochen. Bundesrat und Parlament sind angehalten, für die Abschaffung der Heiratsstrafe ein Modell einzuführen, welches nicht im Konflikt mit den kantonalen Steuersystemen steht und der gemeinsamen Besteuerung zu Grunde liegt.

Willkürliche Plafonierung anpassen
Viel zu wenig diskutiert wurde im Abstimmungskampf die Benachteiligung der Rentnerpaare bei den Renten. 87 % der eingetragenen und verheirateten Rentnerpaare in der Schweiz sind von einer Plafonierung bei der Rente betroffen. Während Konkubinatspaare 200 % der Rente erhalten, ist diese für sie bei 150 % begrenzt. Dies muss in der kommenden AHV-Revision berücksichtigt und angepasst werden. Eine Gesamtbetrachtung der Leistungen der Sozialversicherung ist hier zwingend, jedoch darf die Witwenrente nicht mit der Rente gleich gesetzt werden.

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