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Abrechnungsverfahren der Arbeitgeberbeiträge der SVA

13. November 2018

Interpellation Andre Rotzetter, CVP, Buchs, vom 13. November 2018 betreffend Abrechnungsverfahren der Arbeitgeberbeiträge der SVA

Text und Begründung:
Mit dem Schreiben der SVA vom 15.11.2017 wurde mitgeteilt, dass die Arbeitgeber die Akonto-Rechnungen auf Ende des Quartals ein paar Tage später erhalten werden. Die „paar Tage“ können durch Ferienabwesenheit oder über die Feiertage am Jahresende dazu führen, dass Mahngebühren erhoben werden, obwohl hier kein Fehlverhalten vorliegt. Zum Beispiel kann die Rechnung der SVA gemäss ihrer eigenen Vorankündigung am 24.12.2018 bei der Firma eintreffen. Macht die Firma die Brücke und der Betrieb wird erst am 10.01.2019 wieder aufgenommen, so wird von der SVA eine Mahngebühr erhoben. Ein termingerechtes Zahlen ist in diesem Fall gar nicht möglich. Wird die Buchhaltung und die Rechnungszahlung über ein externes Mandat abgewickelt, gaukelt das Druckdatum der Rechnung (10. des entsprechenden Quartalsmonats) vor, dass die Rechnung beim Empfänger einen Monat herumgelegen ist. Dies ist rufschädigend für die entsprechenden Firmen. Der Interpellant fordert den Regierungsrat auf, folgende Fragen in diesem Zusammenhang zu beantworten.

  1. Ist der Regierungsrat, gewillt die Zahlungsfristen dem Rechnungsversand anzupassen?
  2. Ist der Regierungsrat gewillt, die Rechnungsdaten auf die Versanddaten der Rechnungen abzustimmen?
  3. Ist der Regierungsrat bereit, für die Rechnungen im Dezember 2018 eine längere Zahlungsfrist zu gewähren oder auf Mahngebühren zu verzichten?

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