Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Abgestufte Sozialhilfeleistungen für Personen aus dem Asylbereich sowie verbindliche Einbindung in Beschäftigungsprogramme und Unterstützungsleistungen mittels Gutscheinen

19. September 2016

Interpellation der CVP-Fraktion (Sprecherin Marianne Binder-Keller, Baden) vom 13. September 2016 betreffend abgestufte Sozialhilfeleistungen für Personen aus dem Asylbereich sowie verbindliche Einbindung in Beschäftigungsprogramme und Unterstützungsleistungen mittels Gutscheinen

Text und Begründung:
Wie verschiedentlich moniert und medial thematisiert steigen die Sozialhilfekosten für Personen aus dem Asylbereich für die Gemeinden stetig. Die CVP bittet den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie steht der Regierungsrat zu einem System „abgestufter Sozialleistungen“ für Sozialhilfebezüger? Nur wer schon in unser System einbezahlt hat und somit auch die Sozialhilfe alimentiert, soll Anspruch auf Höchstleistungen haben. Menschen aus dem Asylbereich, welche noch wenig oder nichts einbezahlt haben, können abgestuft weniger erhalten. Es geht auch darum, dass damit ein grösserer Anreiz entsteht, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
  2. Ist der Regierungsrat bereit, mit dem eingesparten Geld Firmen zu unterstützen, welche Flüchtlingen Arbeitsplätze bieten?
  3. Können Unterstützungsleistungen konsequent mittels Sachleistungen übermittelt werden?
  4. Können Asylbewerbern nach Massgabe ihrer Möglichkeiten verbindlich einfache Aufgaben im Dienste der Gemeinden übertragen werden, unter der Auflage, dass niemandem Arbeitsplätze weggenommen werden? Kann so ein Teil der Sozialhilfekosten abgegolten werden?
  5. Können in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft nicht vermehrt Arbeitsplätze geschaffen werden, welche Asylbewerber mit einfacheren Arbeiten beschäftigen? (Siehe u. a. Beispiel USA, insofern, als dass in Supermärkten Menschen beim Einpacken helfen und damit beschäftigt und integriert sind.)

Die steigenden Sozialhilfekosten für Menschen aus dem Asylbereich sind ein Fakt. Diese Menschen sind kaum oder wenig im Arbeitsprozess integriert, belasten das Sozialsystem und stellen die Gemeinden vor Probleme. Ein wachsendes Missbehagen auch in der Bevölkerung ist nicht wegzudiskutieren und damit verbunden das Gefühl, gegenüber Asylbewerbern zu kurz zu kommen. Es hängt damit zusammen, dass, wer hier geboren wurde viele Jahre Steuern bezahlt hat und somit unser Sozialsystem unterstützt, um im Bedarfsfall Leistungen zu bekommen. Wer nie etwas geleistet hat, bekommt das Gleiche, was zu einem Eindruck der Ungerechtigkeit fühlt. Solche Gefühle muss man ernst nehmen, ansonsten entsteht eine zunehmende Entsolidarisierung mit Menschen, welche bei uns Schutz suchen. Neben den Verfahren, welche beschleunigt werden müssen, damit diejenigen Asylbewerber, welche sich aus ökonomischen Gründen in der Schweiz aufhalten, möglichst schnell in ihr Heimatland zurückreisen, müssen auch Massnahmen getroffen werden, damit der Aufenthalt für diejenigen Asylbewerber, welche sich länger hier aufhalten, so gestaltet wird, dass er für Gastgeberland und die Gäste als ausgeglichener und befriedigender empfunden wird. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsleistungen, mit welchen ein Teil des Aufenthaltes finanziert werden kann und die – gerade junge männliche Asylsuchende – aus Untätigkeit und Langeweile herausholen kann und eher davor bewahrt, von Sozialhilfe abhängig zu sein. Dazu gehören abgestufte Sozialleistungen. Ebenso Gutscheine, mit welchen verhindert werden soll dass die Hilfe an Flüchtlingsfamilien auch wirklich ihrer Lebenshaltung dient und sie nicht Sozialhilfegelder in ihr Heimatland überweisen. Es ist nicht Aufgabe unseres Sozialstaates, über unsere für in der Schweiz gedachten Asyl- und Sozialhilfeleistungen Menschen in anderen Ländern und auf anderen Kontinenten zu unterstützen.

Engagiere dich