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Abfederung negative Folgen aufgrund der Credit Suisse Übernahme durch die UBS

19. September 2023

Text:
Der Regierungsrat wird gebeten, Massnahmen aufzuzeigen und zu ergreifen, wie die Schliessung von im Kanton Aargau gelegenen Filialen der Credit Suisse oder der UBS und der damit einhergehenden Entlassung von Personal der betroffenen Filialen möglichst abgefedert werden kann. Insbesondere soll aufgezeigt werden, ob die Aargauische Kantonalbank (AKB) oder weitere im Kanton Aargau tätige Banken Kunden und Personal der Credit Suisse ganz oder teilweise übernehmen können.

Begründung:
Wie an der Sitzung des Grossen Rats des Kantons Aargau vom 12. September 2023 von der Fraktion Die Mitte angekündigt, folgt auf den Rückzug des gleichnamigen Postulats vom 21. März 2023 (Geschäftsnummer GR.23.19) innert Wochenfrist das vorliegende Postulat. Zur Erinnerung: Der besagte Rückzug erfolgte aus dem Grund, dem Regierungsrat die Möglichkeit zu bieten, in einer angepassten Stellungnahme auf die neusten Erkenntnisse eingehen zu können. In seiner Stellungnahme zum Postulat GR.23.19 vom 7. Juni 2023 waren dem Regierungsrat nämlich noch keine operativen Einzelheiten der angekündigten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS bekannt.

Solche „operativen Einzelheiten“ liegen nun seit der Pressekonferenz vom 31. August 2023 der UBS bzw. von deren CEO auf dem Tisch: Die Credit Suisse wird vollständig in die UBS integriert. 3’000 Stellen fallen in der Schweiz weg. 1’000 Kündigungen sollen unmittelbar per Ende 2024 ausgesprochen werden. Der Rest im kommenden Jahr. Dabei werde ein Teil der Leute in Rente gehen oder durch natürliche Fluktuation wegfallen. Nicht eingerechnet sind die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Credit Suisse, welche die Bank seit der Ankündigung der Übernahme aus freien Stücken verlassen haben. Die Marke „Credit Suisse“ werde noch bis 2025 weiterbestehen, was danach komme sei offen.

Der Kanton Aargau wird kurz- bis mittelfristig von der Übernahme der Credit Suisse und der vollständigen Integration durch bzw. in die UBS besonders betroffen sein. An folgenden Standorten finden sich heute von beiden Banken Filialen: Aarau, Baden, Bremgarten, Brugg, Frick, Lenzburg, Rheinfelden, Wohlen und Zofingen. Es ist mit grosser Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass an diesen Standorten eine der beiden Filialen geschlossen wird. Davon wird eine grosse Zahl von Mitarbeiterin-nen und Mitarbeitern dieser „überzähligen“ Filialen betroffen sein. Entlassungen werden bei solchen Schliessungen unvermeidbar sein; so ist auch die Ankündigung der UBS vom 31. August 2023 zu verstehen. Für die Entlassenen wird es aufgrund der „Massenentlassung“ in der gleichen Branche nicht einfach sein, eine neue Stelle zu finden. Die Auswirkungen auf die Kundschaft, den Staat und die Standortgemeinden sind auch heute noch nicht im vollen Umfang abschätzbar, sie werden aber spürbar und schmerzlich sein.

Nun gilt es zunächst, möglichst viel Schaden für die aargauische Bevölkerung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vor der Schliessung betroffenen Bankfilialen abzuwenden. In einem weiteren Schritt hat dann die Politik die gemachten Fehler des Managements der Credit Suisse genau zu analysieren, Lehren zu ziehen und Massnahmen zu ergreifen.

Schaden könnte besser abgewendet werden, wenn der Staat agiert und nicht nur reagiert. Berufen ist hier insbesondere der Regierungsrat als vollziehende Behörde. Eine mögliche Massnahme könnte darin bestehen, dass die staatseigene Bank, die AKB, oder auch andere im Kanton Aargau tätige Banken Filialen, die geschlossen werden sollen, einschliesslich des betroffenen Personals übernehmen. Dies bedingt Absprachen zwischen der Führung der UBS, der AKB oder weiteren Banken und dem Regierungsrat. Darauf zielt denn auch das vorliegende Postulat ab.

Die Fraktion der Mitte erwartet vom Regierungsrat mehr Mut und mehr Kreativität als es in der regierungsrätlichen Stellungnahme vom 7. Juni 2023 zum Postulat GR.23.19 zum Ausdruck kam, denn die Auswirkungen durch Schliessungen von Bankfilialen und Entlassungen in grösserem Ausmass können für die aargauische Volkswirtschaft gravierend sein. Wenig tröstlich und enttäuschend ist es, wenn der Regierungsrat bei diesem für die Schweiz und den Kanton Aargau wohl einmaligen Ereignis die durch Kündigung betroffenen Angestellten der Credit Suisse im Wesentlichen nur gerade an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) verweist. Soll dies tatsächlich der einzige „Trumpf“ sein, welchen der Regierungsrat oder auch der Grosse Rat ausspielen kann?

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