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Abfederung der negativen Folgen für die aargauische Bevölkerung aufgrund der Credit Suisse-Übernahme durch die UBS

21. März 2023

Postulat der Fraktion Die Mitte (Sprecher Harry Lütolf, Wohlen) vom 21. März 2023 betreffend Abfederung der negativen Folgen für die aargauische Bevölkerung aufgrund der Credit Suisse-Übernahme durch die UBS

Text:
Der Regierungsrat wird gebeten, Massnahmen aufzuzeigen und zu ergreifen, wie die Schliessung von im Kanton Aargau gelegenen Filialen der Credit Suisse oder der UBS und der damit einhergehenden Entlassung von Personal der betroffenen Filialen möglichst abgefedert werden kann. Insbesondere soll aufgezeigt werden, ob die Aargauische Kantonalbank (AKB) oder weitere im Aargau tätige Banken Kunden und Personal der Credit Suisse ganz oder teilweise übernehmen können.

Begründung:
Der Kanton Aargau wird kurz- bis mittelfristig von der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS besonders betroffen sein. An folgenden Standorten finden sich heute von beiden Banken Filialen: Aarau, Baden, Bremgarten, Brugg, Frick, Lenzburg, Muri, Reinach, Rheinfelden und Wohlen. Es ist mit grosser Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass an diesen Standorten eine der beiden Filialen geschlossen wird. Davon werden hunderte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser «überzähligen» Filialen betroffen sein. Entlassungen werden bei solchen Schliessungen unvermeidbar sein. Für die Entlassenen wird es aufgrund der «Massenentlassung» in der gleichen Branche nicht einfach sein, eine neue Stelle zu finden. Die Auswirkungen auf die Kundschaft, den Staat und die Standortgemeinden sind derzeit nicht abschätzbar, sie werden aber spürbar und schmerzlich sein.
Nun gilt es zunächst, möglichst viel Schaden für die aargauische Bevölkerung und die Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter der vor der Schliessung betroffenen Bankfilialen abzuwenden. In einem weiteren Schritt hat dann die Politik die gemachten Fehler des Managements der Credit Suisse genau zu analysieren, Lehren zu ziehen und Massnahmen zu ergreifen.

Schaden könnte besser abgewendet werden, wenn der Staat agiert und nicht nur reagiert. Berufen ist hier insbesondere der Regierungsrat als vollziehende Behörde. Eine mögliche Massnahme könnte darin bestehen, dass die staatseigene Bank, die AKB, oder auch andere im Aargau tätige Banken Filialen, die geschlossen werden sollen, einschliesslich des betroffenen Personals übernehmen. Dies bedingt Absprachen zwischen der Führung der neuen UBS, der AKB, weiteren Banken und dem Re-gierungsrat. Darauf zielt denn auch das vorliegende Postulat ab.

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