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Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton stärken

29. Oktober 2021

Die Mitte Aargau begrüsst die Ausführungen des Regierungsrates in der zweiten Botschaft zur Steuergesetzrevision klar. An der von der Mitte-Fraktion im Postulat 19.203 geforderten Erhöhung des Abzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen für natürliche Personen wird festgehalten, ebenso an der von der Fraktion immer geforderten Staffelung bei der Reduktion der Gewinnsteuer für juristische Personen.

Die Mitte Aargau ist erfreut über die heute vom Regierungsrat präsentierte zweite Botschaft zur Steuergesetzrevision. An der in unserem Postulat 19.203 am 25. Juni 2019 geforderten Erhöhung des Abzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen wird auch nach den umfangreichen Abklärungen aus der 1. Lesung weiterhin festgehalten.

Entlastung für natürliche Personen
Mit der Erhöhung des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen auf 6’000 Franken für Verheiratete und 3’000 Franken für die übrigen steuerpflichtigen Personen wird der Situation Rechnung getragen, dass die bisherigen Abzugsbeiträge von 4’000 respektive 2’000 Franken aufgrund der Kostensteigerungen bei den Krankenkassenprämien die effektiven Kosten bei weitem nicht mehr abgedeckt haben. „Wir sind hocherfreut, dass der Regierungsrat trotz zu erwartender Mindereinnahmen an diesem Anliegen festhält, zur Entlastung unserer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“, so Mitte-Fraktionspräsident Alfons Paul Kaufmann.

Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton gestärkt
Die von der Mitte ebenfalls geforderte Staffelung bei der Reduktion der Gewinnsteuer für juristische Personen auf 15,1 Prozent ist ein Puzzlestein zur Stärkung des Aargaus als Wohn- und Wirtschaftskanton und zur Förderung der Standortqualität. Dieses Vorgehen ermöglicht eine langfristig bessere Positionierung im interkantonalen Vergleich. Die Mitte unterstützt den Vorschlag des Regierungsrats, den Gemeinden die durch die Gewinnsteuerreduktion entstehenden Steuerausfälle während einem Zeitraum von vier Jahren durch einen Steuerfussabtausch und neu im 2022 eine zusätzliche, einmalige Kompensationszahlung von 10 Millionen an die Gemeinden abzufedern. Maya Bally: „Gemeinden brauchen einerseits Planungssicherheit und sollen andererseits die Änderungen ebenfalls tragen können“.

„Der Aargau steht auf einem finanziell soliden Fundament und kann es sich erlauben, die natürlichen und juristischen Personen durch höhere Abzüge respektive Senkung der Gewinnsteuer zu entlasten. Die umfangreichen Abklärungen aus der 1. Lesung haben dies bestätigt. Für einen attraktiven Wohn- und Wirtschaftskanton. Für Solidarität und Verantwortung.“, so Mitte-Fraktionspräsident Alfons Paul Kaufmann.

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