Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Votum zur Umsetzung der Amtsenthebungsinitiative

24. Juni 2025

Die heute vorliegende Gesetzesanpassung setzt aus der Sicht der DIE MITTE die vom Volk sehr deutlich mit rund 84 % angenommene Amtsenthebungsinitiative sachgerecht und mit Augenmass um. Wir sind in der Pflicht, den Volkswillen umzusetzen.

Positiv ist: Es wird ein klar geregeltes Verfahren geschaffen – und zwar für schwerwiegende Verfehlungen während der Amtszeit. Es geht nicht um rückwirkende Disziplinierung, sondern um die Wahrung der Integrität im Amt. Genau das war das Ziel der Initiative – und genau das wird mit dieser Vorlage erreicht.

So stärken wir das Vertrauen in unsere Institutionen – ohne das demokratische Wahlrecht einzuschränken. Das ist zentral und verfassungsrechtlich nicht verhandelbar. Die Vorlage bringt zudem eine einheitliche Regelung über verschiedene Behörden hinweg, integriert bewährte Verfahrensgrundsätze und respektiert die Gewaltenteilung. Unser Anspruch war und ist: Nicht überregulieren, aber auch kein zahnloser Tiger. Dies war mit Bestimmtheit auch der Wille des Volkes bei der Abstimmung.

Beim sogenannten Prüfungsantrag 2 war für uns rasch klar: Eine rückwirkende Offenlegungspflicht hätte die verfassungsmässige Wählbarkeit verletzt – der Regierungsrat hat diesen Punkt aus unserer Sicht zu Recht abgelehnt, was auch wir tun werden.

Beim Prüfungsantrag 3 wiederum war entscheidend, dass strafrechtliche Verfehlungen auch künftig gemeldet werden müssen – der Entscheid darüber liegt dann beim Grossen Rat, und nicht beim betroffenen Ratsmitglied selbst. Genau das ist richtig, genau das ist notwendig.

Neu liegt die Verantwortung für die Verfahren bei Amtsenthebung und -einstellung beim Büro des Grossen Rates. Das ist sachlich sinnvoll und schafft Klarheit.

Für die Einleitung eines solchen Verfahrens genügt ein einfaches Mehr, für die Amtsenthebung braucht es ein qualifiziertes Mehr. Das ist eine vernünftige Balance zwischen Hürde und Handlungsfähigkeit.

Auch die Frage nach geheimer Abstimmung haben wir diskutiert. Letztlich bleibt es beim Grundsatz der offenen Abstimmung – das ist aus unserer Sicht richtig, auch wenn es im Einzelfall unbequem sein kann. Eine geheime Abstimmung wäre systemfremd und würde unserer politischen Kultur nicht entsprechen.

Ein spezieller Punkt ist die Aargauische Pensionskasse. Hier wurde bewusst auf eine Einbeziehung verzichtet, weil sie in ihrer Struktur und Funktion nicht mit anderen Behörden vergleichbar ist. Alles andere hätte zu Ungleichbehandlungen geführt – sowohl innerhalb des Vorstands als auch gegenüber anderen Pensionskassen. Auch das ist ein konsequenter Entscheid, den wir mittragen.

Besonders zentral erscheint uns § 7c Absatz 2. Ein Teil der AVW-Kommission möchte diese Meldepflicht streichen – wir sagen klar: Nein. Ohne diese Pflicht wäre das ganze Verfahren zahnlos und ohne entsprechende Wirkung. Es ist essenziell, dass eine Verfehlung überhaupt gemeldet werden muss, damit ein Verfahren eingeleitet werden kann. Die Regelung ist pragmatisch, zweckmässig und verdient unsere Unterstützung. Wir werden den entsprechende Minderheitsantrag ablehnen, dies zu Recht.

Dasselbe gilt für die Anträge zur Geschäftsordnung und zum Pensionskassendekret, auch hier gibt es von uns keine Zustimmung.

Interessant ist der Sinneswandel von weiteren Grossratskolleginnen und -kollegen, die sich nun neu hinter einzelne Minderheitsanträge stellen will – ganz im Gegensatz zur Mitte, die sich konsequent seit Anfang sich dagegen ausspricht. Falls die Minderheitsanträge durchkommen und wir ein unnützes Papier produzieren, das aus unserer Sicht nicht mehr der Abstimmungsvorlage entsprechen würde, wird sich DIE MITTE vorbehalten, das Ganze abzulehnen. Wir nehmen den Volkswillen ernst und bitten Euch, dies auch zu tun.

Ich gehe nun mal davon aus, dass hier in diesem Saal keine und keiner mit der Annahme der Vorlage sich selber melden muss. Ansonsten hat es links und rechts von mir eine Türe. Alle die hier bleiben dürfen, nein müssen die grüne Taste drücken um zu zeigen, dass sie keine schwarze Schafe sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen: Diese Vorlage schützt die Glaubwürdigkeit und Integrität unserer Behörden und uns selbst.

Falls die Minderheitsanträge allesamt durchkommen, ist das wie bereits betont ein nutzloses Papier und wir haben nicht mehr als heute. Daher würden wir die Vorlage in der Schlussabstimmung nicht überweisen.

Dies mit Augenmass, mit Klarheit und mit Verhältnismässigkeit. Wir unterstützen dies und empfehlen Euch: Folgen Sie bei den Abstimmungen dem Regierungsrat oder schaut auf der Anzeige wie die Mitte abstimmt und tut dies gleich.

Vielen Dank.

Verwandte Inhalte

Votant

Engagiere dich