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Berücksichtigung der unterschiedlichen kulturellen Anspruchsgruppen bei der Verteilung der Gelder des Swisslos-Fonds

17. Dezember 2024

Interpellation Dr. Philipp Laube (Sprecher), Mitte, Lengnau, Daniele Mezzi, Mitte, Laufenburg, Alfons Kaufmann, Mitte, Rheinfelden vom 17. Dezember 2024, betreffend die Berücksichtigung der unterschiedlichen kulturellen Anspruchsgruppen bei der Verteilung der Gelder des Swisslos-Fonds (SLF).

Text und Begründung:
Im Kulturbereich wurde im AFP eine Projektstelle geschaffen, die sich vor allem um die sogenannte «Laienkultur» kümmern soll. Wir gehen davon aus, dass sich diese Stelle u.a. auch der Verteilung der Swisslos-Gelder annimmt. Diese Entwicklung wird begrüsst und dürfte dazu führen, dass die Verteilung der Gelder künftig transparenter und nachvollziehbarer erfolgt. Im Zusammenhang mit der Zuteilung der Gelder stellen sich dennoch einige Fragen.

Gemäss § 2 der Verordnung über die Verwendung der Mittel des Swisslos-Fonds (Swisslos-Fonds-Verordnung, SLFV) können Beiträge zur Realisierung von Vorhaben, die gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken dienen, ausgerichtet werden. Insbesondere können Mittel aus dem Swisslos-Fonds verwendet werden
a) für die Durchführung von Produktionen und kulturellen Anlässen;
b) für kulturelle Einrichtungen und Publikationen;
c) für die Denkmalpflege, die Archäologie und den Ortsbildschutz;
d) für den Natur- und Umweltschutz;
e) für die Katastrophenhilfe, die humanitäre Hilfe und für Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit;
f) für wissenschaftliche und für soziale Vorhaben von allgemeinem Interesse;
g) zur subsidiären Abfederung der durch die Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) entstandenen finanziellen Schäden von natürlichen und juristischen Personen, die gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken dienende Vorhaben realisieren und die grundsätzlich die übrigen Voraussetzungen dieser Verordnung erfüllen.

Nach § 10 Abs.1 lit. b. SLFV genehmigt der Regierungsrat die Finanzplanung mit den Jahresschwer-punkten für
1. Kultur (Kultur allgemein; Kunst; Theater, Film und Musik),
2. Denkmalpflege und Archäologie,
3. Jugend und Erziehung,
4. Bildung und Forschung,
5. Umwelt und Entwicklungshilfe (Natur, Umwelt und Landschaft; Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe),
6. Sozialwesen (Soziale Wohlfahrt),
7. Gesundheit,
8. übrige gemeinnützige Vorhaben;

Im Bereich Kultur sind insbesondere in den Sparten Theater und Musik sowohl Kulturtreibende aus dem semiprofessionellen und professionellen Bereich als auch aus dem Amateurbereich anzutreffen. Gerade in den Sparten Theater und Musik sind Kulturtreibende im Amateurbereich häufig in Vereinen organisiert. Die Zahl dieser Vereine ist nach wie vor vergleichsweise hoch, sie dürfte zahlenmässig dennoch eher sinkend sein. Um die kulturelle Vielfalt zu bewahren, ist es von entscheidender Bedeutung, dass nicht nur semiprofessionelle und professionelle Angebote unterstützt werden. Ebenso wichtig oder sogar noch wichtiger ist es, das kulturelle Amateurangebot (Dorfmusiken, Volkstheater etc.) zu fördern und dessen Erhalt sicherzustellen. Diese wichtigen und Identität stiftenden Traditionen müssen gepflegt und den nachfolgenden Generationen vermittelt werden.

Der Regierungsrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Theater- und Musikgruppierungen und -vereine waren im Kanton Aargau per Ende 2023 im Amateurbereich aktiv?
  2. Wie hat sich die Zahl dieser Amateurformationen in den letzten 20 Jahren entwickelt?
  3. Wie beurteilt der Regierungsrat die Entwicklung solcher kulturellen Formationen im Amateurbereich in Zukunft?
  4. Wie hoch sind die Beträge die dem Kulturbereich aus dem Swisslos-Fonds zukommen?
  5. In welchem Umfang fliessen finanzielle Mittel aus dem Swisslos-Fonds Formationen im Amateurbereich zu?
  6. In welchem Umfang fliessen finanzielle Mittel aus dem Swisslos-Fonds Formationen im semipro-fessionellen und im professionellen Bereich zu?

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