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Mindestlöhne im Kanton Aargau

25. August 2021

Interpellation Andreas Meier, Mitte, Klingnau, vom 24. August 2021 betreffend Mindestlöhne im Kanton Aargau

Text und Begründung:
Der Mindestlohn gibt periodisch Anlass für Diskussionen. Offenbar ist erneut eine Volksinitiative in Vorbereitung, die einen kantonalen Mindestlohn fordert. „Damit alle von ihrem Einkommen würdevoll leben können“, so in der Begründung.

Wir bitten der Regierungsrat um transparentes Datenmaterial und einen Befund ob ein Bedarf besteht.

Bevor durch einen Eingriff in den Arbeitsmarkt die Freiheit unserer Unternehmen beschränkt wird, sind sämtliche anderen Möglichkeiten auszuloten, um nach dem Prinzip der Subsidiarität der staatlichen Eingriffe und entsprechend einer Verhältnismässigkeit angemessene Lösungen zu finden.
Gemäss den Aussagen von Exponenten für Mindestlöhne soll der Kanton beschäftigte Personen be-zuschussen, weil Unternehmen zu tiefe Löhne zahlen.

Wir bitten den Regierungsrat um Datenmaterial und Erläuterungen:

  1. Wie viele Prozent der vollbeschäftigten Personen (100 % Pensum) sind im Aargau auf staatliche Unterstützung angewiesen und was sind allenfalls die Gründe?
  2. Sind weitere Unterstützungsleistungen durch die Versicherungen bzw. den Staat bei diesen Be-rechnungen bereits eingerechnet (Prämienverbilligung, Steuerabzüge, andere Vergünstigungen, Naturallöhne, etc.)
  3. Wie viele Personen leben im Kanton Aargau unter dem Existenzminimum und verlangen keine staatliche Unterstützung?
  4. Was wären die Auswirkungen von Mindestlöhnen auf den Wirtschaftsstandort Kanton Aargau?
  5. Welche weniger einschneidenden Massnahmen wären denkbar, um die Ziele der Befürworter von Mindestlöhnen („vom Lohn kann man leben“) zu erreichen?

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