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Erhöhung der Fördermittel zur Umsetzung der kantonalen Energiestrategie

1. März 2019

Interpellation der CVP-Fraktion (Sprecher Ralf Bucher, Mühlau) vom 5. März 2019 betreffend Erhöhung der Fördermittel zur Umsetzung der kantonalen Energiestrategie

Text und Begründung:
Die Auswirkungen des Klimawandels sind spürbar und die Kosten des „Nichtstun“ sind hoch und werden noch zunehmen. Das hat auch die junge Generation verstanden und fordert die Politiker zu recht zum Handeln auf. Griffige Massnahmen sollten besser heute als morgen umgesetzt werden. Auch wenn es nach wie vor Leute gibt, die den Klimawandel leugnen, so können selbst diese Personen kaum ernsthaft behaupten, dass es nachhaltig ist, Erdöl und Erdgas, das in Millionen von Jahren entstanden ist, innert 200 Jahren zu verbrauchen und das damit gebundene CO2 freizusetzen. Unter dem #CarbonBubble werden etwa die Klimarisiken für Finanzmärkte thematisiert. So steht fest, dass die Aufnahmekapazität der Atmosphäre rund 50x kleiner ist als die fossilen Reserven. Das heisst, wenn wir das 1.5 Grad-Ziel der maximalen Erderwärmung überhaupt anstreben wollen, sollten wir so schnell als möglich umsatteln auf erneuerbare Energien und zwar auch aus wirtschaftlichen Überlegungen. Es wird nicht mehr so lange gehen und Investitionen in Erdöl, Erdgas und Kohle könnten als nächste grosse Blase platzen.

Diese Vorzeichen scheinen noch nicht bei allen vollends angekommen zu sein, wie auch die Ablehnungen von kantonalen Energiegesetzen wie etwa in Solothurn oder Bern zeigen. Es stellt sich deshalb die Frage, wie ein Aargauer Energiegesetz mehrheitsfähig wird. Es wird nämlich immer wieder festgestellt, dass zwar eine Mehrheit für eine Energiewende ist, wenn es aber konkret wird, man dann doch eher zurückhaltend ist. Man kann deshalb beispielsweise eine Ölheizung verbieten oder man setzt Anreize für zukunftstaugliche Heizsysteme. Oder man setzt Anreize, um Investitionen in eine gute Gebäudehülle zu fördern und fördert damit die Wirtschaft gleich mit. Die CVP-Fraktion fordert deshalb den Regierungsrat auf, ein mehrheitsfähiges kantonales Energiegesetz zu zimmern und hat dazu folgende Fragen, bevor die CVP-Fraktion eigene Forderungen stellt:

  1. Erachtet der Regierungsrat es auch als richtig, dass wo möglich anstelle von Verboten eher Anreize geschaffen werden sollten, um die Ziele der kantonalen Energiestrategie zu erreichen?
  2. Geht der Regierungsrat davon aus, dass die Ziele der kantonalen Energiestrategie mit den aktuell zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln erreicht werden können?
  3. Erachtet es der Regierungsrat nicht auch als sinnvoll, die vom Bund über die CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm zur Verfügung stehenden Mittel im Kanton Aargau zu investieren und zwar über den Sockelbeitrag hinaus?
  4. Wie hoch ist die Erneuerungsrate der Gebäude im Kanton Aargau und könnte diese mit finanziellen Fördermitteln angemessen erhöht werden?
  5. Was für Fördergrundsätze verfolgt der Regierungsrat und können damit die Ziele der kantonalen Energiestrategie erreicht werden?
  6. Besteht eine Möglichkeit, die bisherigen kantonalen Fördermittel so einzusetzen, dass zusätzliche Bundesmittel im Verhältnis 2:1 erhältlich wären?
  7. Angenommen, der Kanton würde zusätzlich 2 Millionen Franken Fördermittel bereitstellen, womit mit den Bundesgeldern von 4 Mio. insgesamt 6 Mio. zur Verfügung stünden, was würde der Regierungsrat als sinnvoll erachten, zusätzlich zu fördern und was würden diese Massnahmen für eine energetische Wirkung erzielen?
  8. In anderen Kantonen wird kritisiert, dass Holzheizungen im Gegensatz zu Wärmepumpen nicht gefördert werden, obschon ja dadurch der Winterstrombedarf zurückgehen würde. Würde der Regierungsrat auch Holzheizungen fördern, wenn zusätzliche Fördermittel zur Verfügung stünden?
  9. Gemäss aktuellem Aufgaben- und Finanzplan hat der Energiekanton auch keine Mittel, um inno-vative Pilotanlagen zu unterstützen und dadurch den Wirtschaftsstandort zu stärken. Würde dies aus Sicht des Regierungsrates Sinn machen, wenn finanzielle Mittel zur Verfügung stünden?
  10. Welche Massnahmen würde der Regierungsrat ergreifen, wenn er zusätzliche finanzielle Mittel hätte, um Mitnahmeeffekte, also die Förderung von Projekten, die auch ohne Finanzhilfe umgesetzt würden, möglichst klein zu halten? Wären die Mitnahmeeffekte bei Steuererleichterungen grösser oder kleiner?
  11. Der Bund beteiligt sich mit 2/3 an der Energieförderung im Gebäudebereich. Es werden dadurch zusätzliche Gelder im Aargau investiert. Wie viele Steuergelder können mit der Energieförderung generiert werden unter Berücksichtigung des Steuerabzugs bei Liegenschaftsunterhalt?
  12. Mobile Ölheizungen verursachen in der Schweiz jährlich 250‘000 Tonnen CO2 oder 0.64 % aller verursachten CO2-Emmissionen, obwohl es mittlerweile mit mobilen Pelletheizungen auch wirtschaftlich fast gleichwertige Alternativen gibt. Kann sich der Regierungsrat vorstellen, hier Massnahmen zu ergreifen, um von den mobilen Ölheizungen wegzukommen?

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