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Erfahrungen mit der Planung der stationären Langzeitpflege in Zusammenarbeit mit den Regionalplanungsgruppen

26. September 2017

Interpellation Edith Saner, CVP, Birmenstorf (Sprecherin), Bruno Gretener, FDP, Mellingen, Marlène Koller, SVP, Untersiggenthal, und Susanne Voser, CVP, Neuenhof, vom 26. September 2017 betreffend Erfahrungen mit der Planung der stationären Langzeitpflege in Zusammenarbeit mit den Regionalplanungsgruppen

Text und Begründung:
Die Gemeinden sind gemäss kantonalem Pflegegesetz (PflG) vom 26. Juni 2007 für die ambulante und die stationäre Umsetzung der Langzeitpflege verantwortlich. Sie sind nach § 11 PfIG zuständig für die Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ guten Angebots der ambulanten und stationären Langzeitpflege. Sie haben diese Aufgabe durch verstärkte Vernetzung, Koordination und Synergienutzung der Angebote der Langzeitversorgung zu erfüllen.

Von Seite Kanton wurde in der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGPL II) zugesichert, dass der Kanton die Gemeinden mit geeigneten Instrumenten bei der Planung und Umsetzung einer bedarfsgerechten Langzeitpflegeplanung unterstützt. Und dass er im Weiteren die kantonale Clearingstelle für den Vollzug der Finanzierung und Datenauswertung einrichtet. Die Regionalplanungsgrup-pen wurden als Bezugsgrössen für die Umsetzung der Koordination definiert und entsprechende Planungsaufgaben im Bereich der Bettenzahl zugesprochen. Die Berechnung der erforderlichen Pflegebetten richtet sich nach der Pflegeheimkonzeption aus dem Jahr 2009, unter Berücksichtigung eines korrigierten Richtwerts von 19,7 % (regionale Erfahrungen zeigten, dass der Richtwert zu hoch angesetzt ist und weiter nach unten zu korrigieren ist).

In der Zwischenzeit liegen Erfahrungen von Seite Regionalplanungsgruppen, Langzeitinstitutionen und auch von Seite Kanton vor. Bereits vor längerer Zeit wurde von Seite Departement Gesundheit und Soziales (DGS) aufgrund verschiedener Erkenntnisse zugesichert, dass ein Leitfaden erstellt werden soll, der im Zusammenhang mit einer qualitativen und quantitativen Planung in der stationären Langzeitpflege Hilfestellungen für die Gemeinden und die Institutionen geben soll.

Die Gemeinden und die Regionalplanungsgruppen prüfen die Aufnahme von Pflegebetten auf die Pflegeheimliste aufgrund kantonaler Vorgaben und regionalen Prognosewerten und leiten diese zur weiteren Prüfung an das DGS weiter. Zum Teil lassen die Antworten auf sich warten oder sind in der Argumentation bez. Aufnahme oder Ablehnung schwierig nachvollziehbar, was zu Planungsunsicherheiten von Seite Gemeinden wie auch Langzeitinstitutionen führt.

Zu diesem Thema der Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes in der Lang-zeitpflege wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Erfahrungen macht die zuständige Stelle des Kantons in Zusammenarbeit mit den Regionalplanungsgruppen bei der Planung des Angebots in der Langzeitpflege? Was kann von Seite Kanton verbessert werden, damit die Gemeinden und die Langzeitinstitutionen eine Planungssicherheit haben?
  2. Wie haben sich die Aufgaben der Clearingstelle entwickelt? Bewährt sich diese Stelle und kann mit den erhobenen Daten etwas zur Planungssicherheit beigetragen werden?
  3. Wie lauten die Kompetenzen in Bezug auf die quantitative, qualitative (Angebote wie spezialisierte Demenzpflege, stationäre Palliativpflege etc.) und räumliche Angebotsplanung? Bewährt sich diese Aufgabenteilung?
  4. Ist der Regierungsrat bereit, zusammen mit Vertretungen der Regionalplanungsgruppen und Langzeitinstitutionen aufgrund von Erfahrungen Grundlagen zu erarbeiten, die eine bessere Planung in Bezug auf die Anzahl der Betten und der Angebote in der stationären Langzeitpflege gewährleisten?

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