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2 mal Ja und 1 mal Nein zu den Vorlagen vom 7. März 2021

12. Januar 2021

Der Parteivorstand der CVP Aargau hat anlässlich seiner Zoomsitzung die Parolen für die Abstimmungen vom 7. März 2021 gefasst. Die elektronischen Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) und das umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien werden klar befürwortet, das Verhüllungsverbot abgelehnt.

Mit der Einführung vom E-ID-Gesetz wird die Grundlage für eine staatlich geprüfte und anerkannte elektronische Identität (E-ID) geschaffen. Diese ist für Online-Geschäfte und E-Government-Anwendungen – wie z.B. die Bestellung eines Strafregisterauszugs – von immer grösserer Wichtigkeit. Die CVP Aargau gewichtet die Notwendigkeit einer E-ID höher als die Frage nach der Sicherung der Identität als eine ausschliesslich staatlich-hoheitliche Aufgabe. Dies wird vom Referendumskomitee als Hauptargument für die Ablehnung der Vorlage ins Feld geführt. Der Parteivorstand der CVP Aargau hat mit 24:1 bei einer Enthaltung klar die Ja-Parole beschlossen.

Ja zum Vorteil der Schweizer Exportindustrie
Indonesien ist mit seinem derzeitigen Wirtschaftswachstum von über 5 Prozent für die Schweiz ein interessanter Handelspartner mit grossem Potenzial. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien verbessert für die Handelspartner einerseits den Markzugang für den Handel mit Waren und Dienstleistungen und schafft andererseits Rechtssicherheit. Für 98% der heutigen Ausfuhren nach Indonesien werden nach Ablauf der Zollabbaufristen sämtliche Zölle wegfallen. Somit werden alle wichtigen Schweizer Exporteure vom Abkommen profitieren können – sowohl die Industrie als auch die Hersteller von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Die im Abkommen enthaltenen Nachhaltigkeitsbestimmungen gewährleisten die Einfuhr von nachhaltigem Palmöl. Einheimische Bauern müssen wegen der festgelegten Ölkontingente keine geringere Nachfrage nach einheimischem Öl befürchten. Die CVP Aargau empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung die Ja-Parole.

Nein zum Verhüllungsverbot in der Verfassung
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» will ein Verbot der Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum und an Orten, die öffentlich zugänglich sind. Weiter darf niemand gezwungen werden, sein Gesicht aufgrund des Geschlechts zu verhüllen. Der indirekte  Gegenvorschlag des Bundesrates sieht auf Gesetzesstufe eine Pflicht vor, einer Vertreterin oder einem Vertreter einer Schweizer Behörde das Gesicht zu zeigen, wenn dies zu Identifikationszwecken notwendig ist. Zudem nimmt er die Gleichstellung von Mann und Frau auf. Bei Ablehnung der Initiative tritt der Gegenvorschlag in Kraft. Die Mehrheit des Parteivorstandes der CVP Aargau erachtet die Verankerung einer Kleidervorschrift in der Verfassung als zu weit führend. Zudem greift die Initiative in die kantonale Hoheit ein. Eine Minderheit im Parteivorstand befürwortet die Initiative. Man erachtet die Verschleierung der Frau als diskriminierend, sexualisierend und nicht rechtsstaatskonform. Im Namen der Religion sollen keine Grundrechte verletzt werden. Der Parteivorstand lehnt die Vorlage mit zwei Dritteln zu einem bei einer Enthaltung ab und stellt sich damit hinter den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates.

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