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Kantonsfinanzen: Neue Ideen müssen her

16. Februar 2017

Die vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen reichen nicht, um den Kantonshaushalt nachhaltig ins Lot zu bringen. Eindeutig unterstützt wird nur die Aussetzung der Schuldentilgung bei den Sonderlasten. Aber auch diese hilft nur kurzfristig.

Dass die Kantonsfinanzen seit längerem nicht mehr nachhaltig im Lot sind, ist den Meisten bekannt. Die Hauptursachen liegen einnahmenseitig bei den wegbrechenden Steuereinnahmen der juristischen Personen nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses und ausgabenseitig im Bereich der Spitalfinanzierung und der Gesundheitsversorgung. Beides zusammen macht alleine rund 250 Mio. Franken aus. Aus Sicht der CVP sind die Zeiten der Blumenstrausseinsparungen vorbei. Es braucht strukturelle Massnahmen, die langfristig greifen. Diesen Auftrag hat die CVP mit Nachdruck dem neuen Regierungs-Team bereits während der letzten Budgetdebatte erteilt. Die nun vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen sind nur ein weiterer Zwischenschritt, den die CVP nur teilweise unterstützen kann.

Alte Denkmuster verlassen
Die CVP erwartet sowohl von der neuen Regierung wie auch von den anderen Parteien, dass alte Denkmuster verlassen werden und Platz geschaffen wird für neue Ideen. So darf es keine Tabus geben, sonst werden neue Lösungsansätze bereits im Keim erstickt. Die CVP erwartet jetzt eine konstruktive Diskussion über neue Möglichkeiten. Bis diese Möglichkeiten entwickelt wurden, sind Sofortmassnahmen erforderlich, die schnell eine Entlastung bringen, ohne dass jemand zu stark darunter leidet. Eine dieser Massnahmen, nämlich die Aussetzung der Schuldentilgung, hat die CVP schon länger ins Spiel gebracht und soll jetzt umgesetzt werden. Der Schuldenabbau im Aargau beträgt über die letzten 12 Jahre weit über 2 Mia. Franken und die Schulden konnten um rund 2/3 des Höchstbestands reduziert werden. Es macht keinen Sinn, Schulden, die über Generationen aufgebaut wurden, innert weniger Jahre ganz abzutragen. Die CVP unterstützt aber ebenso die Befristung der Massnahme, welche mit Abstand mit rund 35 Mio. die grösste Entlastung bringt.

Gebühr für Fristerstreckung wird abgelehnt
Weniger begeistert ist die CVP von den anderen vorgeschlagenen Massnahmen. So kann sie sich mit einem höheren Kostendeckungsgrad der Einwohner- und Objektregisterplattformen noch einverstanden erklären, lehnt aber beispielsweise eine Gebühr für eine Fristerstreckung bei der Einreichung der Steuererklärung ab. Ebenso wird die Beschränkung der finanziellen Entschädigung für vorläufig Aufgenommene Asylbewerber abgelehnt. Hier braucht es andere Anreize, um die Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es darf nicht sein, dass Gemeinden mit vielen Asylbewerbern die Zeche bezahlen.

Einsparungen nicht auf Kosten der Schwächsten
Gar nicht einverstanden ist die CVP mit den Vorschlägen, bei den Schwächsten, nämlich den erwachsenen Menschen mit Behinderungen und den Personen in stationären Einrichtungen zu sparen. Eine Kürzung in kleinerem Umfang kann im Vergleich mit anderen Kantonen geprüft werden. Es darf aber nicht sein, dass die Kürzungen dazu führen, dass eine möglichst selbstständige Lebensweise verunmöglicht wird und damit den Eintritt in eine stationäre Einrichtung provoziert, was unter dem Strich bedeutend teurer kommen würde.

Fragebogen „Sanierungsmassnahmen 2018“

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