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Bürokratieabbau in der Verwaltung

29. Juni 2016

Interpellation Marianne Binder-Keller, CVP, Baden und Peter Voser, CVP, Killwangen vom 28. Juni 2016 betreffend Einführung einer Regulierungsbremse in der Aargauischen Verwaltung und Überprüfung von Kosten und Nutzen der Regulierungen für Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Text und Begründung

Die Schweiz ist mit zunehmenden Unsicherheiten im nahen wirtschaftspolitischen Umfeld konfrontiert, die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union und somit der Zugang zum Europäischen Binnenmarkt mit 400 Millionen Konsumenten stehen auf der Kippe. Die Auswirkungen des eben erfolgten Entscheides der Briten nach 52 Jahren die Mitgliedschaft in der EU aufzukündigen, sowohl auf Europa, wie auch auf die Schweiz in ihrem Verhältnis zu Europa, sind schwer abschätzbar, von einer stabilisierenden mittelfristigen Wirkung kann aber wohl kaum ausgegangen werden. Die Schweiz ist gemäss verschiedenster Wirtschaftsforschungsinstitute mit einer Wachstumsschwäche konfrontiert. Eine mögliche Kündigung der Personenfreizügigkeit wird die Wirtschaft, die Ansiedelung von Unternehmen, die Sicherheit der Arbeitsplätze empfindlich beeinflussen. Im besonderen betroffen davon ist auch der Wirtschafts-und Grenzkanton Aargau. (Die CVP Aargau hat vom Regierungsrat denn auch Strategien eingefordert,  wie der drohenden Aufkündigung der bilateralen Verträge im Kanton Aargau zu begegnen sei.  Im speziellen was den Fachkräftemangel betrifft und die Rahmenbedingungen für den besseren Einbezug inländischer Arbeitskräfte in den aargauischen Arbeitsmarkt. Aber auch wie mit den vielen Grenzgängern zu verfahren sei, welche im speziellen auch im Gesundheits-und Pflegebereich tätig sind. Der Regierungsrat hat die Vorstösse entgegen genommen).

Die Globalisierung bringt es mit sich, dass verschiedenste Faktoren auf internationaler Ebene schwer beeinflussbar sind. Deshalb sollte man bei den hausgemachten Kostenfaktoren ansetzen, der Regulierungsdichte und den steigenden Kosten der Bürokratie. Sie sind der Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes auf höchste Weise abträglich. Gemäss dem Ökonomen Peter Buomberger in Publikationen der Avenir Suisse sei dies „die am stärksten wachsende Branche“ und es kämen jedes Jahr bis zu 7‘000 Seiten Bundesrecht hinzu, das sind 140 Seiten pro Woche. Nicht berücksichtigt seien in diesen Zahlen die Regulierungen der Kantone und Gemeinden und der regulatorisch ebenfalls sehr aktiven aufsichtsrechtlichen Institutionen wie Finma, ElCom und ComCom. Parlamente und Administration hätten es in der Hand, diese für die Wirtschaft lähmende Entwicklung zu stoppen. Die positiven Wirkungen einer regulatorischen Entschlackung auf Innovation und Wirtschaftswachstum seien offensichtlich – sie wurden in zahlreichen wissenschaftlichen Studien nachgewiesen. Für die Schweizer Wirtschaft liegen je nach Schätzung Kostenreduktionen bis zu 50 Mrd. Fr. pro Jahr drin! (siehe http://www.avenir-suisse.ch/40835/stopp-der-regulierungsflut/)

Auf Bundesebene verweist Peter Buomberger auf die Interpellationen der Parlamentarier Peter Spuhler, SVP, (2000) und Philipp Stähelin, CVP, (2005 und 2007). Danach wurde der gesamte Rechtsbestand einer systematischen Überprüfung unterzogen und hinfällig gewordene Erlasse aus der Rechtssammlung entfernt (189 Erlasse wurden aufgehoben, 235 revidiert). Ebenso weisen wir auf eine Motion der FDP-Fraktion hin, welche in dieser Sommersession eingereicht wurde und das Problem auf Bundesebene angehen will (https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20163360)

Angesichts der angespannteren wirtschaftspolitischen Lage, in welcher wir uns im internationalen Wettbewerb befinden, dem harten Schweizer Franken, der die Exportwirtschaft vor grosse Herausforderungen stellt, die Destabilisierung  des aargauischen und schweizerischen Unternehmensstandortes angesichts der Unsicherheit im Hinblick auf die Umsetzung der MEI, sowie den Sparmassnahmen, welche im Kanton Aargau angestrengt werden müssen, sehen wir als Kostensenkungsfaktor analog zur 2005 im Kanton Aargau eingeführten Schuldenbremse auch die Einführung einer kantonalen Regulierungs-und Bürokratiebremse. Wir bitten daher den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erkennt der Regierungsrat das Problem der zunehmenden Regulierungen als Kostentreiber für die aargauische Verwaltung und Wirtschaft. Erkennt er Sparpotential? Vor allem in unnötig aufwändigen Ausführungsregulierungen, welche die Verwaltung selbst generiert?

  1. Kann der Regierungsrat analog zur Bundesverwaltung den jährlichen Zuwachs an Verwaltungsaufwand im Aargau beziffern?
  2. Besteht in der Verwaltung selbst eine regelmässige Überprüfung „alter Zöpfe“ (analog Bundesverwaltung) im kantonalen Regelwerk und werden Regulierungen regelmässig geprüft aufgrund von Kosten und Nutzen für Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft?
  3. Wie steht der Regierungsrat zu einem sogenannten „Quality-Check“ wie ihn Avenir Suisse vorschlägt. (Avenir Suisse: „Beim Quality Check wird eine geplante Regulierung anhand eines standardisierten Kriterienkataloges von einer unabhängigen Institution überprüft. Ihre Unabhängigkeit von politischen oder wirtschaftlichen Interessen ist zentral für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Resultate. Nur so können Interessenkonflikte vermieden und eine möglichst objektive Einschätzung garantiert werden. Die direkt Betroffenen und die Experten werden von Anfang an einbezogen, da sie mit der Sache am besten vertraut sind und die Folgen einer vorgeschlagenen Regulierung am ehesten abschätzen können).
  4. Wie steht der Regierungsrat zur Frage, bei Vorstössen nicht nur die Pauschalkosten eines Vorstosses anzugeben (sowieso schwer nachvollziehbar, wie diese im einzelnen berechnet werden), sondern auch die kostenmässigen und bürokratischen Auswirkungen auf Wirtschaft und Verwaltung im Verhältnis zum Nutzen. Beziehungsweise ist er bereit, anhand von konkreten Beispielen eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen?
  5. Wie steht der Regierungsrat zur Frage, eine allfällige Regulierungsbremse so zu lösen, dass analog zur Schuldenbremse eine maximale Obergrenze für Regulierungskosten geprüft wird, um dem steigenden bürokratischen Aufwand beizukommen. (Avenir Suisse:
  6. Analog dem Modell der Schuldenbremse wird ein Maximum an zusätzlicher Regulierung (z.B. im Umfang des BSP-Wachstums) sowie ein Maximum an tolerierbarer administrativer Belastung für Unternehmen festgelegt. Werden diese Ziele nicht eingehalten, werden neue Regulierungsprojekte gestoppt, bis Lösungen innerhalb der bestehenden Zielsetzungen gefunden werden)
  7. Eine weitere Massnahme wird immer wieder und auch momentan diskutiert, die sogenannte „One-in,one-out-Regel“, die Regulierungen branchenspezifisch betrachten. Für jedes neue Gesetz soll als Kompensation ein altes abgeschafft werden. Um wirkungsvoll zu sein, bräuchte es wohl sogar eine „One-in, two-out-Regel“. Solche Regeln würden die Verwaltung zu einer intensiven regelmässigen Überprüfung des Gesetzeswerkes zwingen. Kann sich der Regierungsrat auf Aargauischer Ebene eine solche Massnahme vorstellen? Wie beurteilt er die Kosten und den Verwaltungsaufwand im Verhältnis zum Nutzen?
  8. Als aktuelles Beispiel zusätzlichen Verwaltungsaufwandes fürchtet CVP die mögliche  Einführung der Individualbesteuerung auf Bundesebene. Kann der Regierungsrat den zusätzlichen kostenmässigen  und bürokratischen Aufwand auf Aargauischer Ebene beziffern und benennen? Für die Verwaltung und für die Bevölkerung.

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